abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Quellensteueranteil bei Aktienverkäufen

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Aufsteiger
Beiträge: 2
Registriert: 17.10.2020

Hi, liebe Schwarmintelligenz.

 

Ich habe eine Frage zur Quellensteuer.

Welche Summe ist bei einem Aktienverkauf quellensteuerpflichtig? Ein Beisoiel:

 

Kauf       = 1000 ABCD Aktien für 10 Euro/Stück = 10000 Euro Nettokaufpreis

Verkauf = 1000 ABCD Aktien für 12 Euro/Stück = 12000 Euro Nettoverkaufspreis

 

Auf welchen Betrag wird beim Verkauf die Quellensteuer fällig?

 

Rechnung 1:

12000 Euro (Gesamtbetrag) x 25 Prozent = 3000 Euro = 9000 Rest

Es bleibt also weniger als der ursprüngliche Kaufreis übrig.

Gibt es den Rest erst bei der Steuererklärung wieder zurück und der Staat bekommt zunächt einmal ein zinsloses Darlehen?

 

Rechnung 2;

2000 Euro (Gewinn) x 25 Prozent = 500 Euro = 11500 Euro Gewinn

So sieht das lohisch aus.

 

Wenn die Aktien beim gleichen Broker ge- und verkauft werden kennt er ja denn eigentlichen Gewinn. Achtet er bei der Abführung der Quellensteuer von selbst darauf oder muss ich etwas tun? Und was ist wenn die Aktien von einem Depot ins andere übertragen  wurden?

 

Danke für hilfreiche Antworten - wenn die Antwort irgendwo anders steht und ich sie nur nicht gefunden habe freue ich  mich auch über einen entsprechenden Link.

 

Djen

 

 

 

0 Likes
4 Antworten 4

Aufsteiger
  • Community Beobachter
Beiträge: 1
Registriert: 17.10.2020

Bei Aktienverkäufen habe ich noch nie Quellensteuer bezahlt,

Quellensteuer wird nur auf Dividenden und auf Zinsen (z.b. ausländische Festgelsanlagen) fällig.

Die Höhe der Quellensteuer ist Stark unterschiedlich.

Zudem gibts es ja Doppelbesteuerungsabkommen, die in der Regel die Quellensteuer auf 15% reduzieren, bei Dividenden von US Firmen wird die Differenz direkt von der Bank verrechnet, bei anderen ausländischen Aktien müsstest Du eventuell zuviel bezahlte Quellensteuer selbst bei der jeweilig zuständigen Finanzbehörde einfordern.

 

MfG Hauschi


Autorität
Beiträge: 1945
Registriert: 31.10.2016

@DjenWae 

 

Falls du Kapitalertragssteuer meinst: die wird immer auf den Gewinn fällig und nicht auf den Wert der kompletten Position. Bei einem Übertrag an eine andere Bank musst du darauf achten, dass die abgebende Bank den korrekten Einstandskurs an die empfangende Bank übermittelt und dieser dort auch hinterlegt wird.


Aufsteiger
Beiträge: 2
Registriert: 17.10.2020

Danke Euch - wieder etwas schlauer - irgendwie verwechsle ich immer Quellensteuer und Kapitalertragssteuer.

 

MfG

 

Djen

0 Likes

Enthusiast
Beiträge: 505
Registriert: 30.09.2014

Hallo @DjenWae  In seiner Antwort auf deine Frage, hat @Hawkwind  folgendes angemerkt:

[...]Bei einem Übertrag an eine andere Bank musst du darauf achten, dass die abgebende Bank den korrekten Einstandskurs an die empfangende Bank übermittelt und dieser dort auch hinterlegt wird. [...]

sonst kann einem gehen wie mir vor einigen Jahren: Ich transferiere 200 TOTAL von meinem damaligen USA-Broker nach CB. Nach dem Transfer erfahre ich, dass USA-Broker keine Kauf-Daten mitübersenden und dass man sie nicht dazu zwingen kann. Im August 20 habe ich diese TOTAL mit ca. 50 % Verlust verkauft und war gespannt auf die Verkaufsabrechnung. Ja, auch ein Langfristinvestor verkauft ab und zu mit Verlusten.

Und so sah es dann aus:

Kurswert: 6480 €

Gewinn nach Ersatzbemessungsgrundlage: 1944,00 €

Kapitalertragssteuer: 25 % auf 1944,00 € = 486,00 €

Soli: 26,73 €

 

Ohne weiteren Worte.

 

 

 

0 Likes
Antworten