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Quellensteuer Irland (V2A Form)

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Hallo,

 

um sich von der irischen Quellensteuer zu befreien benötigt man bekanntlich das V2A Formular.

Soweit so gut, dass habe ich mittlerweile vom Amt abgezeichnet...

 

Wer bekommt das nun genau: die Consors Bank oder die Aktiengesellschaft (Seagate)?

Mein Eindruck nach Hotline und Email Nutzung ist das hier beide Seiten auf den jeweils anderen verweisen.

 

Ich vermute (hoffe) einfach mal das sich hier schon der ein oder andere von der ir. Quellensteuer hat befreien lassen und so freundlich ist seine Informationen zu teilen.  Smiley (zwinkernd)

 

Danke.

 

 

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Regelmäßiger Autor
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Hallo hawkeye, Informationen dazu findest Du in der community eines Mitbewerbers.  Viele Grüße aus einem stark verschneiten München nmh

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Autorität
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Bisher habe ich vergeblich versucht, Quellensteuer aus Irland zurückzubekommen.

Selbst kann man den Antrag nicht stellen, auch über die Bank geht es nicht.

Das geht nur über eine Vermittlungsstelle im Ausland.

Wie ich erfahren habe, hat bisher kein Anleger die Rückerstattung geschafft.

Vielleicht hat einer die Lösung? 

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Gehört die Consorsbank denn nicht zu den Banken, welche den irischen Behörden mitteilen, dass wir in Deutschland leben, sodass die Quellensteuer gar nicht erst abgezogen wird?

 

Werden mit den Dividendenabrechnungen dann wenigstens Tax Vouchers ausgestellt, sodass man sich die Steuer selbst zurückerstatten lassen kann?

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Moderator
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Hallo @Hawkeye,
Hallo @MED,

vielen Dank für Ihren Beitrag in unserer Community. Dieses Thema ist sicherlich auch für andere Mitglieder interessant. Gerne habe ich mich intern bei unseren Fachkollegen für Sie informiert und kann Ihnen Folgendes sagen:

Um die irische Quellensteuer zurück zu fordern ist ein Credit Advice und ein Tax Voucher notwendig.

Die Fremdgebühr, die seitens der Lagerstelle Clearstream Banking dafür in Rechnung gestellt wird, beträgt 500 Euro.

Diese Gebühren reichen wir an den Kunden weiter. Hinzu kommen weiteren Gebühren in Höhe von 91,36 inkl. MWSt - wovon die Consorsbank 19,95 berechnet. Erstattungsfähig sind die vollen 20%.
Eine Vorabbefreiung bieten wir nicht an.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Viele Grüße aus Nürnberg,
Christina
Community Moderator

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@CB_Christina

Danke für die schnelle Antwort. Damit sind irische Aktien für mein Depot wohl gestorben.

 

Was bedeutet das im Hinblick auf ETFs? Da hat ja gefühlt jeder zweite sein Fondsdomizil im (aus Sicht des Fonds) "steuergünstigen" Irland. Ich habe noch keine ETF Erfahrung, aber soweit ich bisher gehört habe ist dabei die Quellensteuer für die Fondsdividende in dem Land zu bezahlen, in dem der Fonds seinen Sitz hat. Stimmt das?

In dem Fall würden also 20% der Dividende die ich vom Fonds erhalte (theoretisch rückerstattbar, aber praktisch unwirtschaflich) an den Staat in Irland gehen und noch mal 25% an den Deutschen Staat? Also insgesamt 45% Steuer auf die Dividende aller ETFs mit Fondsdomizil Irland? Wow.


Inaktives Mitglied
Nicht anwendbar
Inaktiver Nutzer
Inaktiver Nutzer

Beit Fonds und ETFs kümmern sich die Fondgesellschaften um die Quellensteuerrückerstattung.

 

Soweit die Theorie. In einem konkreten Fall waren es dann ca. 30% der Ausschüttung eines ETF aus Irland, die ich an Steuern zahlen mußte.


Moderator
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Registriert: 29.06.2016

Hallo @MED,

mit Ihrer Rückfrage sind wir noch einmal an die verantwortlichen Kollegen herangetreten und bekamen die Bestätigung, dass die von @Inaktives Mitglied getroffene Aussage korrekt ist. Vielen Dank auch für Ihre Mithilfe,

@Inaktives Mitglied.

Grundsätzlich sind die Fonds-Gesellschaften für die Quellensteuerrückerstattung für Fonds und ETF´s verantwortlich. Die Besteuerung erfolgt auf Basis des steuerlichen Hauptsitzes der jeweiligen Gesellschaft. 

Insofern die Quellensteuer anrechenbar ist, was auf die irische Quellensteuer nicht zutrifft, erhalten wir diese Informationen im Rahmen der Abrechnungsdaten unseres externen Datenlieferanten. Demzufolge erfolgt eine Berücksichtigung dann auf Bankenebene. 

Konkrete Prozentzahlen werden seitens der Consorsbank allerdings ausschließlich für einzelne WKN´s benannt. Hierzu stehen Ihnen natürlich auch die Kollegen des telefonischen Kundenservice zur Verfügung.

Viele Grüße

CB_Mine
Community-Moderatorin

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Regelmäßiger Autor
Beiträge: 29
Registriert: 07.12.2016

Liebe CB_Christina,

ich habe heute meine irische Quellensteuer voll erstattet bekommen.

Weder ein Credit Advice noch ein Tax Voucher war notwendig.

Problem war nur der Bruch zwischen DAB und Wechsel zu Consors.

Nach Erläuterung des Vorgangs der Übernahme der DAB durch Consors bzw. PNB Paribas und damit des Ausstellerwechsels der Dividendenabrechnung erfolgte die erfolgreiche Bearbeitung und Auszahlung der Quellensteuer.

 

 

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Gelegentlicher Autor
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Beiträge: 10
Registriert: 04.11.2020
Hallo Iris,
ich möchte auch meine Quellensteuer erstattet bekommen, soviel ich weiß, muß man sich seine Steueridentität von dem deutschen Finanzamt bestätigen im V2A lassen und dann mit dem Antrag mitgeben.
Aber woher bekomme ich die AGENT’S REFERENCE NUMBER RELEVANT TO THIS
CLAIM (THIS NUMBER MUST BE QUOTED IN ALL
CORRESPONDENCE RELATING TO THIS CLAIM)?
Hab da keinen Plan. Vielleicht kannst du da weiterhelfen. Würde sicherlich auch anderen helfen 🙂
Grüße Dietmar
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