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Quellensteuer - Fragen

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
Enthusiast
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Hallo,

 

ich habe mich nun etwas eingelesen jedoch bin ich jetzt noch verwirrter als vorher.

Kann mir einer in knappen Sätzen sagen, was folgendes bedeutet:

 

Quellensteuer 2019

Nicht verrechnete Quellensteuer: 34,30 EUR

Summe der anrechenbaren Quellensteuer: 34.30 EUR

Verrechnete Quellensteuer: 0,00 EUR

 

Was kann ich damit anfangen?

Muss ich das in der Steuererklärung angeben um irgendwelche Erstattungen zu bekommen?

Sonstige Vorgehensweisen um sinnvoll damit umzugehen?

 

Die Quellensteuer resultiert aus Dividendenzahlung aus USA.

Ein Freistellungsauftrag für 2019 ist vorhanden (falls das was zur Sache tut).

 

Wäre super, wenn mir das mal jemand kurz und knapp erklären könnte.

Danke euch schon mal.

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
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Hallo, @SmithA1 ,

ich versuche es mal so knapp wie möglich à la Einstein:

Man versteht nur, was man auch Oma erklären kann.

(Mit "man" meine ich mich, mit "Oma" meine ich nicht Dich.)

 

Quellensteuer 2019

d. i. eigentlich der Quellensteuerguthabentopf 2019, in dem die im "Abzugsland" (hier USA) zurückbehaltenen KAP-Steuern (grundsätzlich 30 % auf Dividenden, aber nur15 % wegen DBA) zunächst gesammelt werden, bevor sie auf die deutsche Abgeltungssteuer steuermindernd angerechnet werden können.

 

Nicht verrechnete Quellensteuer: 34,30 EUR

Von Deinem Quellensteuerguthaben wurden 34,40 EUR (noch) nicht mit der Abgeltungssteuer verrechnet.

 

Summe der anrechenbaren Quellensteuer: 34.30 EUR

In Deinem Quellensteuertopf befinden sich aktuell 34,40 EUR, die mit der Abgeltungssteuer verrechnet werden könnten.

 

Verrechnete Quellensteuer: 0,00 EUR

In 2019 wurde (noch) kein ausländischer Quellensteuereinbehalt mit Deiner Abgeltungssteuer verrechnet.

 

Was kann ich damit anfangen?

Zum Ende des Kalenderjahrs wird der unterjährig nicht verrechnete Betrag des Quellensteuertopfs festgestellt und in der Steuerbescheinigung ausgewiesen; gleichzeitig wird der QuSt-Topf auf "0,00.-" gestellt und nicht in das Folgejahr fortgeschrieben.

 

Muss ich das in der Steuererklärung angeben um irgendwelche Erstattungen zu bekommen?

Den in der Steuerbescheinigung ausgewiesenen QuSt-Betrag kannst Du in der Anlage KAP, Zeile 51, angeben, wo er grundsätzlich einkommensmindernd und infolgedessen steuermindernd wirkt.

 

 


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Danke @stocksour für die Infos. Das hilft schon mal weiter.

Was aber noch nicht ganz klar für mich ist:

1. Wird die Quellensteuer mit bereits bezahlter Abgeltungssteuer verrechnet? Z.B. Abgeltungssteuer in 2019 = 100 € --> wird reduziert um die 34,30 EUR auf 65,70€ (final zu zahlen für 2019)

2. Falls Punkt eins nicht zutrifft: reduziert der Betrag von 34.30 EUR das zu versteuernde Einkommen? Beides, Punkt 1 und Punkt 2 gemeinsam macht ja keinen Sinn.

3. Falls Punkt eins korrekt: Wenn man den Freibetrag i.H.v. 1.602€ hat, sollte man dann dafür sorgen, dass man dennoch (durch Umschichtung/Reduzierung der Freibeträge) Abgeltungssteuer zahlen muss - zumindest in der Höhe der Quellensteuer, so dass diese nicht verpufft und man den dadurch "freigewordenen" Freibetrag für etwas anderes nutzen kann?

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
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Hallo, @SmithA1 , jetzt geht's aber ans Eingemachte im Steuerseminar!

 

zu 1.:

Ja, aber ... erst wenn der bestehende FSA ausgeschöpft ist bzw. wenn kein FSA erteilt wurde.

 

zu 2.:

Nein, sondern direkt die "Tarifliche Einkommensteuer" (( > "ab ausländische Steuern (§ 32d Abs. 6 EStG"))

Anm.: Ein gutes Steuerprogramm stellt den erforderlichen Antrag auf Günstigerprüfung automatisch.

 

zu 3.:

Im Prinzip ja, ist aber in der individuellen Gesamtschau zu entscheiden. 

Elegant wäre, die Aktien aus Quellensteuerländern in einem separaten Depot (OHNE FSA!!!) zu bündeln, damit

- unterjährig die Verrechnung mit der Abgeltungssteuer läuft und

- der evtl. bescheinigte Quellensteuerrest noch steuerlich geltend gemacht werden kann 

 

Alles nach bestem Wissen und Gewissen. Keine Steuerberatung im Sinne ...!!!


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zu 1.: Ich nahm an, dass das Voraussetzung ist, da ja Abgeltungssteuer nur dann anfällt, wenn kein FSA vorhanden oder FSA vollständig ausgenutzt ist.

 

zu 2.: Verstehe ich nicht ganz. Sehe es mir nach, ich kenne mich in diesem Bereich nicht wirklich gut aus. Ich nutze WISO Steuerprogramm. Daher sollte das Programm dann hoffentlich korrekt machen

 

zu 3.: Das mit dem Ausgliedern in ein separates Depot hatte ich mal gelesen. Da mir aber der Gesamtzusammenhang - nach wie vor - fehlt, kann ich das nicht ganz nachvollziehen. Bitte nicht falsch verstehen: Deine Ausführungen haben mich schon sehr gut informiert aber ich denke, ich muss das mal in einer ruhigen Minute nochmal komplett überdenken.

 

Vielen Dank für deine Hilfe. Ich denke weitere Ausführungen kann ich hier nicht einfordern, da es doch sehr detailliert ist.

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
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Hallo, @SmithA1 ,

weil ich heute in meinem '18-er Steuerbescheid etwas nachsehen musste, noch ein Praxisbeispiel zu 2.:

Die in meine Anlage KAP eingetragene Quellensteuer taucht im Steuerbescheid auf

> unterhalb von "Einkommen / zu versteuerndes Einkommen"

> unter der Überschrift Berechnung derSteuer

> zu versteuern nach dem Grundtarif (bzw. Splittingtarif)   "Betrag"

> daraus errechnet sich die "tarifliche Einkommenssteuer" X

> davon ab gehen bezahlte ausländische Steuern, hier die Quellensteuer Y

> aus X abzgl. Y ergibt sich dann die "festzusetzende Einkommensteuer"

 

Die Quellensteuer wirkt sich also aus wie eine Art Steuervorauszahlung.

Ich arbeite übrigens auch mit dem WISO-Steuer-Sparbuch.


Enthusiast
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Vielen Dank, dass du nochmal nachgeliefert hast 🙂
Hört sich so an, als würde dann alles über das Programm laufen. Ich muss nur mein Einkommen eintragen (bzw. wird das ja online abgerufen) und die Steuerbescheinigungen eintragen.

Wenn ich es bis dahin nicht vergesse, werde ich hier auch nochmal berichten wenn ich meine Steuererklärung mache. Wird wohl aber erst Q2 2020 sein.

Aber:
Wenn die ausl. Quellensteuer wie eine Steuervorauszahlung behandelt wird (da sie ja bei dir von der tariflichen Einkommenssteuer abgezogen wird), spielt es doch keine Rolle, ob ich überhaupt Abgeltungssteuer gezahlt habe oder nicht.

Ich dachte nämlich, ich müsse Abgeltungssteuer gezahlt haben damit ich die ausl. Quellensteuer gegenrechnen kann.
Wenn es ohnehin von der zu zahlenden Einkommenssteuer abgezogen wird, wäre es ja egal.

Oder übersehe ich etwas?
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