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Quellensteuer Dänemark

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Regelmäßiger Autor
Beiträge: 35
Registriert: 08.12.2014

Hallo,

 

ich benötige einen Rat. Ich habe das Formulat 02.035 der Dänischen Zollbehörde ausgefüllt und an mein Finanzamt gesendet. Das Formular besteht aus einer Seite und es geht nur um die Bestätigung, dass ich in Deutschland lebe. Den Antrag selber wollte ich dann direkt über das Internet stellen.

Jetzt kommt meine Frage: Das FA Korbach-Frankenberg schreibt:

... bitzte den kompletten Antrag auf Rückerstatttung der dänischen Quellensteuer einzureichen, die Exemplare für die dänische Steuerverwaltung und den Gläubiger werden Ihnen zusmamane mit der Bestätigung zurückgeschickt.

...

 

Damit ich den Antrag stellen kann benötige ich das Fortmular zurück. Aber das bekomme ich erst wenn ich den Antrag einreiche. Das geht aber nur elektronisch? Irgendwie verstehe ich das nicht. Was mache ich falsch?

 

Gruß

Marko

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61 Antworten 61

Gelegentlicher Autor
Beiträge: 8
Registriert: 29.10.2020

Danke für die Beantwortung meiner Frage.

Es wird hier immer wieder von dem Formular 02.035 geschrieben. Müsste es sich nicht um das Formular 02.035A handeln, da zwischen Dänemark und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen vorliegt?

Was ist bitte in Wohnhaft in Deutschland seit ..., bis ... auszufüllen? Ich bin in Deutschland geboren und wohne auch noch dort. 

Was gebe ich bei der Adresse der steuerrechtlichen Ansässigkeit an? Meine Adresse oder die Adresse des Finazamtes?

 

Danke im Voraus und freundliche Grüße

 

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
Autorität
Beiträge: 3720
Registriert: 21.07.2017

Formular 02.035A ist das richtige, aber kaum jemand findet es, weil es sinnigerweise nicht unter den tysken, sondern unter den dansken Formularen aufgeführt ist.

 

Was ist bitte in Wohnhaft in Deutschland seit ..., bis ... auszufüllen?

 

> bis dato oder bis auf weiteres

 

Was gebe ich bei der Adresse der steuerrechtlichen Ansässigkeit an?

 

Deutschland   und die Anschrift Deines Wohnsitzfinanzamts


Aufsteiger
Beiträge: 2
Registriert: 20.11.2020

Hallo, ich befasse mich auch gerade mit dem Formular 02.035A. Dort wird nach der Personennummer gefragt. Was trägt man hier ein? Die SteuerID?

 

Vielen Dank.

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
Aufsteiger
Beiträge: 2
Registriert: 20.11.2020

Ich habe gerade gesehen, dass die Frage schon beantwortet wurde. Sorry.

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
Gelegentlicher Autor
Beiträge: 8
Registriert: 29.10.2020

Danke für die Hilfe.

Ich habe das Formular 02.035A heruntergeladen,

(Skat.dk: Erklärung der Wohnorts- und Steuerverhältnisse, wenn Doppeltbesteuerungsabkommen vorliegt /...

vollständig ausgefüllt und an mein Wohnsitzfinanzamt geschickt.

Von meinem Finanzamt habe ich eine 2 Seitige Antwort erhalten, dass das so nicht ginge.  

 

IMG_20201127_0001_geschwärzt2_Seite_1.jpg

 

IMG_20201127_0001_geschwärzt2_Seite_2.jpg

 

Wie soll ich mich verhalten?

Bei Anderen im Forum hat es doch mit dem Formular auch funktioniert?

 

Danke für die Hilfe!

 

Freundliche Grüße

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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
Routinierter Autor
Beiträge: 98
Registriert: 24.09.2015

Nein, mein Finanzamt wollte das auch nicht unterzeichnen. Es ist wohl Ermessenssache.

 

Mein Finanzamt hat dann aber bereitwillig folgendes Formular unterzeichnet:

Antrag auf Erteilung einer Ansaessigkeitsbescheinigung.

 

Scans davon und den Abrechnungen habe ich dann hochgeladen und die Dänen haben das dann erstmal aktzeptiert und mir gesagt, es könne bis zu 18 Monate dauern, bis das Geld erstattet würde. Nach 18 Monate erhielt ich einen Brief, dass es nochmals 18 Monate dauern könne.


Gelegentlicher Autor
Beiträge: 8
Registriert: 29.10.2020

Danke für Deine Antwort.

Dein Link zur FA-Seite funktioniert bei mir (leider) nicht. (Fehler. Ihre Sitzung wurde beendet.)

Mich ärgert die Antwort meines Finanzamtes. Ich lebe mein ganzes Leben (bis auf ein Jahr) in Deutschland. Ich zahle meine Steuern in Deutschland. Mein Finazamt kann mir auf dem dänsichen Formular nicht bestätigen, dass ich in Deutschland wohnhaft und steuerpflichtig bin? Das kann doch wohl nicht wahr sein!!! Das ist Schikane!

Freundliche Grüße

 

 

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
Routinierter Autor
Beiträge: 98
Registriert: 24.09.2015

Ich habe es korrigiert. Google einfach nach "Antrag auf Erteilung einer Ansaessigkeitsbescheinigung".

 

Ich würde mich nicht allzu fest aufregen. Das sind halt Bürokraten. Desweiteren würde ich auch nicht mit einer baldigen Erstattung seitens Dänemark rechnen. Nur zur Info, damit man sich nicht ärgert.


Gelegentlicher Autor
Beiträge: 8
Registriert: 29.10.2020

Danke,

Du hast völlig recht. Es macht keinen Sinn sich darüber aufzuregen. So ist nun einmal unser "System".

Freundliche Grüße und einen schönen Abend!


Autorität
Beiträge: 3720
Registriert: 21.07.2017

Hallo, @Bart_33 ,

die Links der Länderfinanzverwaltungen funktionieren meistens besser als die der Bundesfinanzverwaltung.

 

Zur Ansässigkeitsbescheinigung nach DBA:    Klick

 

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