Hallo @maxvonk,
beim Kauf eines ETF zahlt man nur die Gebühren laut PLV, es müssen aber alle anfallenden Gebühren ausgewiesen werden.
Hier mal ein Beispiel der Kostendetails:
Orderart: Kauf
Name: Muster ETF | ETF
Handelsplatz: Tradegate
Stück: 20,00
Limit: 100,00 EUR
Gültigkeit: 28.02.2019 (Keine Angabe)
Ordergebühren: 24,01 EUR (Kostendetails)
voraussichtlicher Ordergegenwert: 2.009,95 EUR
Kostendetails:
Orderdaten
Wertpapiername: Muster ETF
Voraussichtlicher Ordergegenwert: 2.009,95 EUR
Kostendetails
Einstiegskosten: 9,95 EUR (0,50 %)
Grundgebühr: 4,95 EUR (0,25 %)
Provision: 5,00 EUR (0,25 %)
Laufende Kosten: 4,11 EUR (0,21 %)
Transaktionskosten des Fonds(geschätzter Wert): 0,24 EUR (0,01 %)
Laufende Produktkosten(geschätzter Wert): 3,87 EUR (0,19 %)
Ausstiegskosten: 9,95 EUR (0,50 %)
Grundgebühr: 4,95 EUR (0,25 %)
Provision: 5,00 EUR (0,25 %)
Gesamtkosten: 24,01 EUR (1,20 %)
Auswirkungen der Kosten auf die Wertentwicklung: -24,01 EUR (-1,20 %)
Schon aus der Übersicht geht genau hervor, dass man nur € 9,95 an Gebühren zahlen muss (Wert der Order ohne Gebühren: € 2.000,00 + Gebühren: € 9,95 = € 2.009,95) .
Wer sich sie die Kostendetails anschaut, sieht auch eine Aufstellung, was beim Kauf und beim Verkauf für Gebühren anfallen. Bei Wertpapieren, die keine Aktien sind (z.B. Fonds und ETF), werden zusätzlich die Kosten ausgewiesen, die dem Emittenten bzw. der Bank entstehen und welche nicht weiterbelastet werden. Wenn ich mich richtig erinnere, müssen in den Kostendetails alle Kosten aufgelistet sein, auch wenn der Käufer der Wertpapiers diese nicht zahlt.
Grüße
immrmalanders