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Mindeshaltefristen bei offenen Immobilienfonds

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
Aufsteiger
Beiträge: 1
Registriert: 05.01.2016

Kann ich die seit einiger Zeit geltenden Mindeshaltefristen bei neu erworbenen offenen Immobilienfonds umgehen, indem ich die Fondsanteile an einer Börse (bspw. Hamburg) veräußere, anstatt sie an die Fondsgesellschaft zurückzugeben? Spielt für die Geltung der Mindesthaltefristen eine Rolle, ob ich die Fondsanteile von der Fondsgesellschaft oder an einer Börse erworben habe?

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1 Antwort 1

Autorität
Beiträge: 4639
Registriert: 06.02.2015

Hallo @UBI,

 

die Mindesthaltefrist und die unwiederrufliche Verkaufsabsicht gelten nur bei einer Rückgabe über die Fondgesellschaft. Man kann den Fond, soweit ein Handel stattfindet, jederzeit über die Börse verkaufen. Man sollte aber beachten, dass hierbei Gebühren anfallen und der Kurs abweichen kann..

 

Viele Grüße

immermalanders

 

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