Kann ich die seit einiger Zeit geltenden Mindeshaltefristen bei neu erworbenen offenen Immobilienfonds umgehen, indem ich die Fondsanteile an einer Börse (bspw. Hamburg) veräußere, anstatt sie an die Fondsgesellschaft zurückzugeben? Spielt für die Geltung der Mindesthaltefristen eine Rolle, ob ich die Fondsanteile von der Fondsgesellschaft oder an einer Börse erworben habe?