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Linde Aktie alt vom Handel ausgesetzt

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Gelegentlicher Autor
Beiträge: 6
Registriert: 09.04.2019
Wenn jemand nun noch alte Linde Aktien hat, welche bis gestern noch gehandelt wurden, welche Szenarien sind nun denkbar? Ist es üblich, dass Restbestände der Altaktien einfach ignoriert werden können, wenn eine neue Gesellschaft eingetragen werden soll? Es kam ja gestern zu einem Vergleich mit anderen "Großaltaktionären", die gegen die Höhe der Abfindung geklagt hatten. Bin aber aus dem Urteil nicht schlau geworden, wie die nun abgefunden wurden.
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
Moderator
Beiträge: 304
Registriert: 29.06.2016

Hallo @493384,

die Aktien der Linde AG (WKN 648300) wurden per Extag 09.04.2019 wegen Squeeze Out in Bar abgefunden. Die Barabfindung beträgt 189,46 EUR je Aktie zzgl. Zinsen in Höhe von 0,04277124 EUR. 

Die Abrechnung und Zinszahlung wird heute im Laufe des Tags durchgeführt. Inzwischen wurde auch ein entsprechendes Anschreiben in das OnlineArchiv mit allen uns vorliegenden Informationen eingestellt. 

Zu dem Urteil kann ich Ihnen an dieser Stelle allerdings nicht weiterhelfen. 

Viele Grüße

CB_Mine 

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
Aufsteiger
Beiträge: 1
Registriert: 16.02.2021

Es wurde von einigen Aktionären, die beim Squeeze out barabgefunden wurden eine Klage angestrengt, um eine höhere Abfindung zu bekommen.

Wer kann hierzu Angaben machen, wie dieses Urteil ausgefallen ist?

Ich glaube es war am LG München, konnte dazu aber keine öffentlichen Informationen finden.

Danke!

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
Autorität
Beiträge: 3721
Registriert: 21.07.2017

Das Spruchverfahren kann noch Jahre dauern.

Ich bin nicht involviert, aber wenn es jemand weiterhilft:

 

DIENSTAG, 14. JANUAR 2020

Kaufangebot für Linde-Nachbesserungsrechte zu EUR 1,50 je Stück: Verlängerung der Annahmefrist
 
Die Schnigge Wertpapierhandelsbank SE hat bei ihrem Kaufangebot für Nachbesserungsrechte zu dem Squeeze-out bei der Linde AG die Annahmefrist bis zum 29. Februar 2020, 24:00 Uhr verlängert. Die Veröffentlichung erfolgte im Bundesanzeiger vom 13. Januar 2020. Alle weiteren Bedingungen bleiben gemäß der ursprünglichen Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 2. Dezember 2019 unverändert.
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