abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Gewinn vor Jahresende 2017 realisieren und evtl. rückkaufen?

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Gelegentlicher Autor
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
  • Community Junior
Beiträge: 5
Registriert: 16.10.2017

Ich habe vor 2009 eine Aktie gekauft und einen enormen Buchgewinn erzielt.

So wie ich das sehe, sollte ich noch heuer verkaufen, um der Besteuerung des Gewinnes zu entgehen.

Da ich von dem Papier nach wie vor überzeugt bin, werde ich evtl. in der gleichen Höhe wieder einsteigen.

Denke ich richtig?

0 Likes
9 Antworten 9

Enthusiast
Beiträge: 719
Registriert: 10.12.2014

Warum laubst du, dass der Gewinn ab nächstem Jahr versteuert werden muss?

Mir sind dazu keine Planungen bekannt.

Anders sieht es mit Aktien aus, die der Abgeltungssteuer unterliegen, da war selbst Schäuble offen, dass diese künftig mit dem normalen Einkommenssteuersatz versteuert werden sollen.

Aber ob das mit der FDP gehen würde, ist auch nicht klar.

0 Likes

Enthusiast
Beiträge: 135
Registriert: 14.11.2016

Durch die Investmentsteuerreform 2018 entfällt die Steuerfreiheit für solche Altbestände. Allerdings gibt es eine Freigrenze, bis zu der Gewinne nicht besteuert werden. Es kommt also auf den Einzelfall an. Hilfreiche Informationen gibt es hier: https://www.bvi.de/regulierung/investmentsteuern/investmentsteuerreform/

0 Likes

Autorität
Beiträge: 1054
Registriert: 30.08.2016

@Checko

Das betrifft aber nur Fonds und keine Einzelaktien.


Gelegentlicher Autor
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
  • Community Junior
Beiträge: 5
Registriert: 16.10.2017

Ich zitiere den Bankenverband:

"Seit dem 1. Januar 2009 gilt für Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren zwar grundsätzlich eine pauschale Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Das gilt jedoch nur, wenn die Papiere nach 2008 erworben wurden. Wer dagegen „Altbestände“ verkauft, die er vor dem 1. Januar 2009 erworben hat, kann die daraus erzielten Kursgewinne unbegrenzt steuerfrei einnehmen."

 

Nach meiner Kenntnis geht das aber nur noch unbegrenzt in 2017.

 

 

0 Likes

Gelegentlicher Autor
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
  • Community Junior
Beiträge: 5
Registriert: 16.10.2017

Nein, definitiv auch Aktien.

0 Likes

Gelegentlicher Autor
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
  • Community Junior
Beiträge: 5
Registriert: 16.10.2017

Da ist nur von Fonds die Rede.

0 Likes

Gelegentlicher Autor
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
  • Community Junior
Beiträge: 5
Registriert: 16.10.2017

Betrifft auch Aktien.

0 Likes

Autorität
Beiträge: 4497
Registriert: 06.02.2015

@hom, wo steht, dass auch Aktien von dieser Regelung betroffen sind (bitte Quelle(n) nennen)??

0 Likes

Enthusiast
Beiträge: 135
Registriert: 14.11.2016

Sorry, ich nehme alles zurück. Wie @Sigrid_W schrieb, bezieht sich die Investmentsteuerreform 2018 nur auf Fonds und nicht auf Aktien im Direktbestand.

Antworten