Hallo @Accce,
"rechtssicher" werden Sie hier leider nirgends eine Auskunft bekommen, weil eine Rechtsberatung oder Steuerberatung so nicht durchgeführt werden darf. Das ist sogar berufsrechtlich geregelt 😞
Was ich Ihnen aber als "interessierter Trader" sagen kann:
"Verschenken" tun Sie überhaupt nichts durch die Nichtstellung eines Freistellungsauftrags! Dieser sieht ja nur vor, dass Sie bis zum Erreichen des Schwellwerts keine Steuern im Vorfeld abführen müssen. Sie können das Geld also nach einem Trade direkt wieder anlegen.
Durch die Nichtstellung wird die Steuer eben sofort abgeführt (Stichwort: Quellensteuer). Diese holen Sie sich dann über die Steuererklärung wieder. Wie Sie dies aber in der Steuererklärung handhaben, bleibt Ihnen bzw. ihrem Steuerberater überlassen.
Im Allgemeinen stimmt es aber, dass nur Einzelpersonen bzw. Eheleute (jeglicher Form 😉 ) einen solchen Antrag stellen können. Zwei "Kumpels", die das Konto bloß gemeinsam führen können den Antrag nicht stellen.