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Einbuchung Paypal Aktien ins Depot

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Aufsteiger
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Beiträge: 1
Registriert: 20.07.2015

Morgen Zusammen,

 

heute geht  Paypal an die Börse. Habe im Internet gelesen, dass die EInbuchung der PayPal-Aktien bereits am Freitag passieren sollte.

Ich meinem Depot hab ich leider immer noch nur die Ebay-Aktien ( gekauft vor 2 Jahren ).

 

Weis jemand mehr darüber?

 

Vielen Dank schon mal

172 Antworten 172

Routinierter Autor
Beiträge: 118
Registriert: 22.07.2015

ich habe den Kurs einfach durch 2 geteilt. Damit sieht man, dass es eine 50:50 Aufspaltung gab.

Sonst hätte man ja zu Bsp von Ebay 30% und von Paypal 70% Aktien.

bsp bei 100 Ebay im Original hat man nach der Spaltung 100  Ebay und 100 Paypal

 

 

Ob das alles so korrekt ist, weiß ich natürlich nicht - keine Haftung meinerseits daher

 


Routinierter Autor
Beiträge: 79
Registriert: 13.02.2014
Wer kann uns eine Beispielrechnung zur EK Ermittlung geben?
Alter Ebay EK bei Kauf Minus neuer EK = Ek Paypal Aktie?
So Korrekt oder Denkfehler?
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
Routinierter Autor
Beiträge: 79
Registriert: 13.02.2014

Antwort der Bank zur steuerlichen Behandlung.

 

Sehr geehrter Herr XXXXX,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wird ein Spin-off (Abspaltung) als steuerwirksam klassifiziert, erfolgt die Abwicklung nach deutschem Steuerrecht gem. BMF Rundschreiben 09.10.2012 Randziffer 113.

Der Gesetzgeber sagt hierzu, dass diese Sachausschüttung zu Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Absatz 1 Nummer 1 EstG führt.

Folgen einer Abspaltung und einer Anteilsübertragung auf Aktionäre ("spin-off", Abspaltung):

Überträgt eine Körperschaft in ihrem Besitz befindliche Anteile an einer weiteren Körperschaft ohne Kapitalherabsetzung ohne zusätzliches Entgelt auf ihre Anteilseigner, ist diese Übertragung als Sachausschüttung an die Anteilseigner der übertragenden Körperschaft zu beurteilen.

Die Sachausschüttung führt zu Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Absatz 1 Nummer 1 EStG. Entsprechendes gilt bei einer Abspaltung, wenn die übertragende und die übernehmende Körperschaft weder Sitz noch Ort der Geschäftsleitung im Inland haben.

Haben Sie Fragen? Dann erreichen Sie Ihr persönliches Betreuungsteam StarTrader unter der Telefonnummer 0800 3 252500. Wir sind montags bis sonntags von 08:00 bis 22:00 Uhr für Sie da. Bitte halten Sie für das Telefonat Ihre gültigen Online-Zugangsdaten bereit.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.

 

Unser Spin-off hätte aber meiner Meinung nach; als nicht steuerwirksam klassifiziert werden müssen. Einige Medien berichten bereits davon, dass Banken dieses Verfahren falsch anwenden.

 

Hierzu gibt es ein Urteil seit 2013.

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Abgeltungsteuer...

Ich fordere die Bank auf, geltendes Recht anzuwenden; und somit um Korrektur.

 

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
Regelmäßiger Autor
Beiträge: 28
Registriert: 22.07.2015

Was ich nicht in ordnung daran finde ist das einfach der Schlusskurs am Freitag für die Steuer genommen wurde, wir hatten niemals die Möglichkeit zu diesem Kurs zu verkaufen!

 

Aber jetzt mal andersrum wenn ich meine Ebayaktien jetzt verkaufe bekomme ich die Steuer doch wieder?immerhin sind meine Ebayaktien um ca. 60% gefallen. Oder habe ich hier einen Denkfehler?

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
Gelegentlicher Autor
Beiträge: 6
Registriert: 23.07.2015

den ggf. vorhandenen Verlust der Ebay Aktien wird aber nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet - nicht mit z.b. Dividenden und als solches zählt die Paypal Aktie aus steuerlicher Sicht derzeit.

 

Ist zumindest meine Kenntnis, man darf mich aber gern korrigieren 🙂

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
Regelmäßiger Autor
Beiträge: 28
Registriert: 22.07.2015

@Trader08154711 wenn ich mir meine "Verlustberechnungstöpfe"ansehe dann wird das verrechnet. Es dauert meiner Erfahrung nach länger zwischen den beiden Töpfen aber es wird angerechnet.

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
Routinierter Autor
Beiträge: 118
Registriert: 22.07.2015

Das ist korrekt. Es gi8bt zwei Verlusttöpfe.

EIner Aktien und einer allgmein. Im allgemeinen sind Aktienfonds, Zertifikate usw drinne.

 

Und Dividenden gehen leider auf den allgemeinen.

 

 

Der normale Menschenverstand sagt einem doch klar dass wenn die Anteile aufgeteilt werden es keine Sachausschüttung ist. Wenn der Ebay PReis gleich geblieben wäre, dann wäre das so ok. Dies ist aber nicht geschehen da Papyal komplett rausgenommen wurde.

 

Versteh einfach nicht wieso ein privates Unternehmen wie WM die Besteuerung vorgibt.


Routinierter Autor
Beiträge: 79
Registriert: 13.02.2014
Meiner Meinung nach müsstest du Ebay und PayPal verkaufen um in den vollen Genuss zu kommen, da sich ja der EK geändert hat? Und du musst natürlich genügend Gewinn in deiner Verrechnung aufweisen können.
Bin mir nicht sicher bei dem Prozedere 😞
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
Moderator
Beiträge: 174
Registriert: 14.01.2014

Liebe Community-Mitglieder,

 

vielen Dank für Ihre zahlreichen Beiträge.

 

Wir haben uns ausführlich mit diesem Thema beschäftigt und möchten folgendes Feedback der Verantwortlichen in unserem Haus dazu mit Ihnen teilen:

 

Die Ursache von eventuellen zeitlichen Unterschieden der Einbuchung kann an den unterschiedlichen Verwahrarten liegen. Unsere Verwahr- und Clearinggesellschaft ist die Clearstream Banking S.A. Stücke aus dem Ausland (hier USA), die girosammelverwahrt sind, werden unter der Verwahrart "Wertpapierrechnung" gelagert. Bei der Wertpapierrechnung werden Wertpapiere des Depotinhabers, die an einem ausländischen Börsenplatz gekauft wurden, bei einer ausländischen Bank verwahrt. Die Stücke in Ihrem Depot sind möglicherweise unter der Verwahrart "Girosammelverwahrung" gelagert. Diese Art der Lagerung existiert in den USA so nicht. Die Girosammelverwahrung ist eine preiswerte, einfache und auch sichere Art, Aktien aufzubewahren. Alle Papiere werden hierbei bei einer Wertpapiersammelbank zentral deponiert.

 

Aufgrund dieser unterschiedlichen Lagertypen, benötigt Clearstream für Umlagerung und Einbuchung in die Kundendepots mehrere Tage. Die Consorsbank hat somit keinen Einfluss darauf, wie schnell die Stücke geliefert werden.

 

Genauso wie viele andere Banken geht die Consorsbank in solchen Fällen auch nicht in Vorleistung. Die Wertpapiere werden erst dann in die Kundendepots eingebucht, wenn sie tatsächlich vorliegen. Es besteht nämlich die Möglichkeit, dass die zugrundeliegende Kapitalmaßnahme rückabgewickelt wird. Zudem besteht gegebenenfalls die Gefahr eines spekulativen Leerverkaufs. Sprich wenn Sie die in Ihre Depots eingebuchten, jedoch noch nicht belieferten Wertpapiere verkaufen, dann wären Sie verpflichtet, diese Wertpapiere im Negativfall zu jedem Kurs umgehend zu kaufen und in Ihrem Depot zur Verfügung zu stellen.

 

Die Consorsbank ist hier ihrer Aufgabe als Kommissionärin gewissenhaft nachgekommen und hat die genannten Wertpapiere nach Erhalt von der Lagerstelle zeitnah in die Kundendepots eingebucht.

 

Bezüglich der steuerlichen Behandlung dieser Wertpapiere wird es so sein, dass wir uns an die Vorgaben des BMF (Bundesministerium für Finanzen) halten. Aufgrund der nicht eindeutigen Sachlage gehen wir unter Risikogesichtspunkten von einem steuerpflichtigen Spin off aus. Die zugeteilten Aktien stellen eine steuerpflichtige Sachausschüttung gemäß §20 Abs. 1 Nr. 1 EStG i.V.m. BMF-Schreiben vom 3.1.2014, Tz. 113 dar. Nach den Vorgaben der Finanzverwaltung erfolgt die Versteuerung mit dem Kurs der PayPal-Aktie im Zeitpunkt der Einbuchung. Entsprechend dieser Einschätzung hat der WM Datenservice (Wertpapier Mitteilungen Frankfurt) den Spin off als steuerpflichtige Kapitalmaßnahme veröffentlicht.

 

Wir verstehen, dass dieses Thema sehr emotional ist und die aktuelle Situation bei vielen Betroffenen für Unmut sorgt. Es ist folglich vollkommen legitim, dass Sie hier darüber kritisch diskutieren. Jedoch sind diverse Aussagen in dieser Diskussion aus unserer Sicht nicht korrekt. Wir bitten Sie darum von Aussagen, die nicht der Wahrheit entsprechen, abzusehen. 

 

Beispielsweise die Aussage, dass die Consorsbank als einzige bzw. als eine der wenigen Banken die genannten Wertpapiere so spät gebucht hätte, können wir nicht bestätigen. Sofern einige wenige Banken die genannten Wertpapiere tatsächlich früher eingebucht haben sollten, dann gehen wir davon aus, dass diese Stücke bis zum Tag der Lieferung durch die Lagerstelle gesperrt und somit nicht handelbar waren. Auch die Aussage, dass die DAB Bank zur Consorsbank gehört ist so nicht korrekt. Die DAB Bank wurde zwar von der BNP Paribas aufgekauft, ist jedoch weiterhin eine eigenständige Bank und hat auch eigene Abwickler für ihre Wertpapiergeschäfte.

 

Viele Grüße,
Bülent
Community Moderator

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Gelegentlicher Autor
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Beiträge: 5
Registriert: 23.07.2015

Hallo Bülent,

 

vielen Dank erstmal für die Rückmeldung. Das war sicherlich für das Verständnis noch mal hilfreich.

Allerdings muss man sagen, dass die Vorgehensweise in Bezug auf die steuerliche Behandlung leider eher die Risikogesichtspunkte der Consorsbank abbildet und nicht die des Kunden. Der Sachverhalt wird im Nachgang vermutlich ähnlich der weiteren Spin - Offs der Vergangenheit behandelt und auch hier wird wieder der Kunde in die Pflicht genommen sich um die Widersprüche etc. zu kümmern. Hätte der Dienstleister die Einstufung anders vorgenommen hätte jeder Kunde im Rahmen seiner Einkommenssteuererklärung die dann gültige steuerliche Behandlung abbilden können. Daher fehlt mir in diesem Punkt aus Kundensicht weiterhin das Verständnis...

 

Beste Grüße

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