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Die Sache mit den Lagerländern

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
Gelegentlicher Autor
Beiträge: 15
Registriert: 09.10.2021
Ich durchschaue es noch nicht so richtig, wie es sich mit den Lagerländern / -stellen gestaltet. Wenn ich ein Wertpapier kaufe, bestimmt immer der Handelsplatz die Verwahrart und Lagerstelle? Der Käufer kann nur insofern Einfluss darauf nehmen, indem er sich für einen anderen Handelsplatz entscheidet? Woran kann ich sehen, welcher Handelsplatz, welche Verwahrart wählt und lassen sich alle Wertpapiere auch per Girosammelverwahrung führen? Entscheidet immer der jeweilige Emittent darüber? Ist Girosammelverwahrung gleich Lagerland Deutschland?
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
Autorität
Beiträge: 3721
Registriert: 21.07.2017

@CBT :

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Die Eingabe des Suchbegriffs "Zentralverwahrer", evtl. zusammen mit "Wikipedia", in eine Suchmaschine Deiner Wahl wäre ein erster Schritt zum Einstieg in die Thematik.

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