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Anschaffungskosten bei Depotübertrag von wertlosen Aktien

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Ich habe wertlose Aktien per Übertrag erhalten, z. B. WKN A1JBHV. Ich besitze Unterlagen über den Kauf incl. Preis, auch die erstmalige Zubuchung, allerdings nur mengenmäßig. Die Aktien sind über mehrere Depots gewandert, allerdings immer ohne Anschaffungswert. Consors vermerkt zurecht, sie würden nur den Wert einstellen, den der Übertragende mitliefert. Aber alle Übertragenden und vor allem der Ausgeber sind nicht zuständig oder es gibt sie nicht mehr. Ich weiß sehr wohl, daß mein Beispiel besonders unangenehm ist, weil eine ursprünglich deutsche Firma (Lottoarena Neuss) die Aktien ausgegeben hat und dann irgendwann zu einer britischen Firma (Q1Entertainment) mutiert ist und ich somit  deutsches Gesetz vergessen kann. Hat irgendjemand ähnliche Erfahrungen und evtl. einen Tipp? Worauf ich hinaus möchte ist ein "wertlos ausbuchen" und dann möchte ich in der Steuererklärung die Verluste geltend machen. Also zumindest das eingesetzte Geld als Verlust abschreiben.

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Hallo@rufxxx1r   [...] Ich habe wertlose Aktien per Übertrag erhalten, z. B. WKN A1JBHV. Ich besitze Unterlagen über den Kauf incl. Preis, auch die erstmalige Zubuchung, allerdings nur mengenmäßig.[...] Dann sind doch die Voraussetzung für die Geltendmachung von Verlusten gegeben. Probier es beim Finanzamt einfach mal aus.

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@rufxxx1r : Da hast Du über Nacht bis zum 31.07.22 Zeit gewonnen zur Umsetzung ...

 

Bis dahin kannst Du schon mal eine ordentliche Aufstellung samt Kaufbelegen und Belegen über die Wertlosausbuchung (vor dem 31.12.2021 erledigen!) für die Steuererklärung für 2021(!), Anlage KAP Zeile 15, machen.

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Hallo @stocksour ,

da habe ich mich wohl mißverständlich ausgedrückt - wie ich einen Verlust steuerlich geltend machen kann, weiß ich. Allerdings habe ich keinen Verlust - denn ich habe Anschaffunskosten 0. Ich habe einen Kaufbeleg von vor 3 Jahren und der Wert aus diesem Beleg wurde schon damals nicht auf das damalige Depot übernommen. Seitdem gab es 2 Depotüberträge, logischerweise wurden immer Anschaffungskosten 0 mitgegeben. Ich muß den Kaufpreis in die Kette einbringen, sonst schau' ich in die Röhre. Und das Finanzamt ist da ganz einfach gestrickt, die akzeptieren, was das Institut bescheinigt. 

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Hallo, @rufxxx1r ,

an dieser Stelle ist jegliche Finanzamtsschelte vollkommen unangebracht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Schließlich hat es - speziell für Dich und Dein Anliegen - eigens eine Spalte vorgesehen.

 

Mein ursprünglicher Text nochmal, ergänzt um eine unverzeihliche Auslassung:

(...)

Bis dahin kannst Du schon mal eine ordentliche Aufstellung samt Kaufbelegen und Belegen über die Wertlosausbuchung (vor dem 31.12.2021 erledigen!) für die Steuererklärung für 2021(!), Anlage KAP Zeile 15, Spalte "korrigierte Beträge (lt. gesonderter Aufstellung)" machen.

 

Da trägst Du Deinen tatsächlichen nach der berühmten Formel

 

Verkaufserlös ./. tatsächliche Anschaffungskosten lt. Kaufbeleg = -?

 

ermittelten Verlust - quasi als "Einbringung des Kaufpreises in die Kette"ohne Vorzeichen ein und harrst sodann des Bescheides samt festgestelltem Verlust, den das Finanzamt in den folgenden Veranlagungszeiträumen vorrangigst gegen Aktiengewinne verrechnen wird, sofern Du mit Deiner Steuerklärung via Anlage KAP solche erklärst.

Dein Institut hat mit alledem übrigens nichts zu tun.

 

Um Fehlinterpretationen vorzubeugen:

Über Steuern kann ich nur ganz knapp schreiben - oder ganz ausführlich, dann aber wenigstens mit Humor.

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Hall Stocksour,

 

tut mir leid, wir schreiben aneinander vorbei, ist alles nicht meine Fragestellung und Problem und Finanzamtsschelte habe ich nicht von mir gegeben, weiß nicht, wie Du darauf kommst.

 

Ich möchte nur wissen, ob irgendjemand Erfahrung hat mit der nachträglichen Erfassung von Anschaffunskosten in Verbindung mit einem ausländischen Aktienausgeber und Depotübertrag. Denn wenn zwischen Anschaffung und Wertlos-Ausbuchung mehrere Depots und auch Jahre liegen ist ja nicht gewährleistet, daß der heutige, wertlose Bestand auch aus der Jahre zurückliegenden Anschaffung rührt, man könnte ja zwischenzeitlich x-mal gekauft und verkauft haben. 

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Dann warte mal schön, ob sich jemand rührt, der es geschafft hat, seinem Institut zu sagen:

 

"Ich hätte da noch ein paar unterwegs verloren gegangene Einstandskurse vom Vor- Vor- Vor-Depot, könnt Ihr die bitte nachtragen, damit der Verlust korrekt ausgewiesen wird?"

 

So einfach ist Deine Fragestellung, aber ich habe hier eh schon zu viel Zeit fehlinvestiert.

 

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