Es handelt sich hier weder um Bankenrecht noch um Zivilrecht, sondern um Steuerrecht.
Ist der Wertpapierübertrag auf jemand anderen "entgeltlich", ist er wie ein steuerpflichtiger Verkauf zu sehen.
Ist der Wertpapierübertrag auf jemand anderen "unentgeltlich", ist er wie eine Schenkung zu sehen, die beim Empfänger schenkungssteuerpflichtig ist (Freibeträge aussen vor).
Eine Meldung an das Finanzamt erfolgt in beiden Fällen.