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Wie kann ich dem Abruf meiner Kirchensteuerdaten widersprechen?

Kirchensteuer Steuer

Sie widersprechen dem Datenabruf direkt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

 

So geht’s:

 

Es dauert etwa zwei Monate, bis der Sperrvermerk hinterlegt ist. Danach bekommen wir keine Infos mehr zu Ihrem Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM). Das BZSt meldet den Widerspruch Ihrem Finanzamt. Sobald der Sperrvermerk aktiv ist, führen Sie Ihre Kirchensteuer selbstständig über die Einkommensteuererklärung ab.

 

Gut zu wissen:

  • Schicken Sie den Sperrvermerk bis spätestens 30.06. eines Jahres an das BZSt, damit er für das folgende Kalenderjahr berücksichtigt wird. 
  • Er ist so lange gültig, bis Sie ihn widerrufen.

 

Sie interessieren sich für die rechtlichen Hintergründe?

Mehr dazu lesen Sie im Einkommensteuergesetz (EStG): § 51a Abs. 2e und § 51a Abs. 2c Satz 1 Nr. 3 Satz 6

 

Ausführliche Infos zu diesem Thema finden Sie auf unserer Steuerseite.

 

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