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Kann ich den Sperrvermerk zum Abruf meiner Kirchensteuerdaten widerrufen?

Kirchensteuer Steuer

Sie können Ihren eingetragenen Sperrvermerk jederzeit beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) löschen lassen.  

 

So geht’s:

 

Es dauert etwa zwei Monate, bis der Sperrvermerk gelöscht ist. 

 

Gut zu wissen: Löschen Sie den Sperrvermerk bis spätestens 30.06. eines Jahres beim BZSt, damit wir im folgenden Kalenderjahr Ihr Kirchensteuerabzugsmerkmal abrufen können.

 

Ausführliche Infos zu diesem Thema finden Sie auf unserer Steuerseite.

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