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Wofür brauche ich das Formular „Feststellung der steuerlichen Ansässigkeit"?

Steuer Steuerliche Ansässigkeit

Sind Sie im Ausland steuerpflichtig? Dann müssen wir das jedes Jahr an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden. Dafür brauchen wir das ausgefüllte Formular „Feststellung der steuerlichen Ansässigkeit“ von Ihnen.

 

 

Wichtig: Wenn sich Ihr steuerlicher Wohnsitz im Ausland befindet, geben Sie bitte Ihre ausländische Steueridentifikationsnummer an. Ohne sie ist das Formular nicht gültig. Außer es gibt eine schlüssige Erklärung dafür.

  

Das Formular ist grundsätzlich unbefristet gültig. Eine Ausnahme: Wenn sich Ihre steuerliche Ansässigkeit oder Ihre persönlichen Daten ändern, füllen Sie das Formular bitte neu aus und schicken es uns zu. 

 

Ausführliche Infos zu diesem Thema finden Sie auf unserer Steuerseite.

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