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Welche Regeln für Ihre Fonds gelten

Ein Teil der Erträge deutscher Fonds wird direkt auf Fondsebene besteuert. In Deutschland aufgelegte Publikumsfonds müssen 15 Prozent Steuern auf in Deutschland erzielte Dividenden, Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien zahlen. Die Regeln gelten für aktiv verwaltete Fonds wie für ETFs (Exchange Traded Funds). Das gilt seit 2018, als das „Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung“ in Kraft trat. Bis dahin wurden inländische Erträge deutscher Fonds nämlich nur beim Anleger besteuert.

 

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Wussten Sie eigentlich, ...

... wie viel Geld in Fonds angelegt ist?

Rund 3,4 Billionen Euro sind in deutschen Investmentfonds investiert.

(Quelle: BVI; Stand: 31.12.2019)

Aus dem Lexikon
  • Aktienfonds sind Investmentfonds mit dem Anlageschwerpunkt Aktien. Ein Aktienfonds ist als Kapitalsammelstelle zu verstehen. Mehr lesen

  • Exchange Traded Funds (ETFs) sind indexabbildende Investmentfonds, die der Anleger fortlaufend über die Börse handeln kann.Mehr lesen

  • Fonds, die das Geld der Fonds-Anleger in Immobilien investieren, nennt man Immobilienfonds.

  • Fonds, die gemäß ihren Anlagebedingungen sowohl in Aktien als auch in festverzinsliche Wertpapiere investieren können, die aber in der Regel Höchstgrenzen für den Aktien- oder Rentenanteil haben. Mehr lesen

Teilfreistellungen als Ausgleich

Als Ausgleich für die steuerliche Vorbelastung auf Fondsebene gibt es für Anleger Teilfreistellungen. Veräußerungsgewinne werden nur in dem Maße besteuert, in dem sie über die Teilfreistellung hinausgehen.

- Mischfonds (mindestens 25 % Aktienanteil) 15 % Teilfreistellung
- Aktienfonds (mindestens 51 % Aktienanteil) 30 % Teilfreistellung
- inländische Immobilienfonds 60 % Teilfreistellung
- ausländische Immobilienfonds 80 % Teilfreistellung

Freibetrag statt Bestandsschutz

Der sogenannte Bestandsschutz für Fondsanteile, die Sie vor Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 erworben haben, fiel mit der Investmentsteuerreform weg. Zur Umstellung auf die neuen Regeln galten grundsätzlich alle Fondsanteile am 31. Dezember 2017 als „fiktiv veräußert“ und am 1. Januar 2018 als „fiktiv neu gekauft“, zum dann gültigen Kurs. Allerdings: Die bis zum 31. Dezember 2017 erzielten Kursgewinne bleiben steuerfrei. Und die ab 1. Januar 2018 erzielten Kursgewinne auf Altbestände an Fonds bleiben bis zu einem Wert von insgesamt 100.000 Euro pro Anleger steuerfrei. Den Freibetrag können Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung in Anspruch nehmen. Die Abrechnungen des „fiktiven Verkaufs“ zum Ende des Jahres 2017 haben wir für die Berücksichtigung eines späteren Verkaufs gespeichert. Erst mit dem Verkauf werden die Daten der „fiktiven Veräußerung“ steuerlich relevant.

 

Wenn Sie an Belegen zur „fiktiven Veräußerung“ interessiert sind, können Sie diese bei uns anfordern.

Im nächsten Kapitel erfahren Sie, wann die Vorabpauschale greift.

Dieser Artikel klärt lediglich allgemein über steuerliche Themen auf. Die steuerliche Behandlung hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.

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