abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Steuer für ETFs und Aktien

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Gelegentlicher Autor
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
  • Community Junior
Beiträge: 17
Registriert: 30.05.2017

Wenn ich bei der Consorsbank in Aktien, ETFs, Sparpläne, etc investiert habe, kümmern Sie sich um alle damit verbundenen Steuern?
Kann ich davon ausgehen, dass ich nichts dagegen tun muss?

 

Acthing: die Frage ist nicht, ob ich etwas tun darf um Steuern zurückzubekommen, aber ob ich etwas tun muss.
Mit anderen Worten, wenn ich nichts dagegen mache, werde ich dann Probleme mit dem Finanzamt haben?

0 Likes
18 Antworten 18

Autorität
Beiträge: 1827
Registriert: 31.10.2016

Wenn du gar nichts machst, dann freut sich das Finanzamt über die durch die Bank abgeführten Steuern. Du verschenkst aber evtl. Geld. Stichworte: Freistellungsauftrag, Verlustvorträge.


Autorität
Beiträge: 2092
Registriert: 12.01.2019

Hallo @ditsonis ,

,...solange du unterhalb des Sparerfreibetrags von 801€ pro Person und Jahr bleibst, brauchst du dir einstweilen keine großen Gedanken über Abgeltungssteuer und Finanzamt zu machen (es sei denn.....vgl. Link). Da wird abgeltungssteuermäßig nichts weiter passieren. Soli und KiSt dito.

Kommst du darüber, dann wird halt vereinfacht gesagt, vom übersteigenden Betrag 25% Abgeltungssteuer und Soli und KiSt abgezogen. 

Liegst du einkommensmäßig mit deinem Steuersatz unterhalb der 25%, dann kannst du dir über die jährliche Steuererklärung die dann zu viel gezahlten Beträge über die Anlage KAP (Günstigerprüfung und tralala....) erstatten lassen.

https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2019/587/wann_ist_es_erforderlich_die_anlage_kap_auszufuellen

 

Grüße

onra

 


Gelegentlicher Autor
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
  • Community Junior
Beiträge: 17
Registriert: 30.05.2017
Vielen Dank für eure Antworten.
0 Likes

Gelegentlicher Autor
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
  • Community Junior
Beiträge: 17
Registriert: 30.05.2017

Moin,

 

Ich habe weitere Fragen bezüglich Steuern.

 

Seit ich über Consorsbank investiert habe, habe ich bereits Dividenden von 2 verschiedenen Unternehmen ausgezahlt bekommen.

Unternehmen 1 ist Deutsch und hat Dividenden von 2,5€/Aktie gezahlt. Ich habe genau diesen Betrag (2,5€ × Anzahl Aktien) erhalten.

Unternehmen 2 ist französisch und hat Dividenden von 0,2€/Aktie gezahlt.
Von diesen sind nur 0,144€ pro Aktie bei mir angekommen, habe dabei also 28% verloren.
Kann mir jemand erklären, warum das passiert? Könnte Frankreich eine Steuer auf meine Aktiengewinne erheben?

 

Ich weiß, dass es nicht mit meinem eigenen steuerlichen Freibetrag zu tun haben kann, da meine für die Consorsbank zugeteilten Freistellung meine Dividenden weit übersteigt.

 

Danke für eure Antworten!

0 Likes

Autorität
Beiträge: 1827
Registriert: 31.10.2016

1. Auf der Abrechnung im Online Archiv findest du alle Infos zur Dividende sowie den wo und wann abgeführten Steuern. Einfach lesen.

 

2. Zum Thema Frankreich gibt es diverse Beiträge in der Community wie z.B. diesen. Die Suchfunktion hilft hier weiter.


Autorität
Beiträge: 2092
Registriert: 12.01.2019

Hallo @ditsonis ,

.....@hawkwind hat dir ja schon die Hinweise über die Links gegeben. Um es auf den Punkt zu bringen, schaue hier im zitierten Text weiter....

Vielleicht zukünftig eher steuereinfache Dividenden wählen (US, UK, NL, usw., mußt du mal schauen, welche Länder da für dich in Frage kommen.....).

Grüße

onra

Anrechnung der Quellensteuer auf Ihrem Depot bei uns

Die Mehrzahl der Doppelbesteuerungsabkommen sieht vor, dass das Recht des ausländischen Staats, Quellensteuer auf Dividenden einzuziehen, auf 15% beschränkt ist. Da in diesen Fällen 15% Quellensteuer auf jeden Fall im Ausland verbleiben, kann diese sogenannte anrechenbare Quellensteuer von der deutschen Kapitalertragsteuer für Sie in Abzug gebracht (angerechnet) werden. Dadurch reduziert sich die von Ihnen auf Ihrem Depot bei der Consorsbank zu bezahlende Kapitalertragsteuer.

Nachträgliche Rückforderung der erstattungsfähigen Quellensteuer

Fast alle Staaten behalten zunächst die volle Steuer ein und geben erst später in einem separaten Antragsverfahren die Ermäßigung an die Investoren zurück. Die über die anrechenbare Quellensteuer hinausgehenden (erstattungsfähigen) Beträge können Sie deshalb bei vielen Ländern mit einem Antrag von der jeweiligen ausländischen Finanzbehörde zurückfordern.

Die hierfür notwendigen Formulare finden Sie auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern.

Bitte füllen Sie das jeweilige Formular aus und lassen Sie dieses von Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt bestätigen. In den meisten Formularen ist ein Abschnitt für die steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung bereits integriert. Ansonsten können Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz auch separat nachweisen. Die Bestätigung erfolgt hierbei ebenfalls durch Ihr Finanzamt.

Das Vorgehen und die Voraussetzungen unterscheiden sich von Land zu Land, sodass wir dies hier nur allgemein (Ausnahme: Frankreich und Schweiz) beschreiben können.

Frankreich:

Bei Ihren französischen Dividenden kommt es zum Einbehalt von 30% Quellensteuer. Hiervon werden seit dem 1. Juli 2018 von uns automatisch 12,80% für Sie angerechnet.

Sie haben die Möglichkeit, einen Erstattungsantrag für die restlichen 17,20% Quellensteuer (für Dividendenzahlungen ab 1. Juli 2018, bis 30. Juni 2018: 15,00%) zu stellen.

Die Formulare müssen dabei zwingend über uns als Bank eingereicht werden. Die Gebühren betragen aktuell 91,36 Euro pro Dividende. Eine Beantragung ist wirtschaftlich somit nur sinnvoll, wenn Sie eine einzelne Dividende erhalten haben, bei der die erstattungsfähige Quellensteuer den Betrag von 91,36 Euro übersteigt.

Bitte drucken Sie hierfür das Formular 5000-DE beidseitig aus und lassen Sie dieses von Ihrem Finanzamt (unter IV) bestätigen.

Anschließend senden Sie uns die Ausfertigung „Für die französische Verwaltung“ ausgefüllt (siehe Muster) und unterschrieben (unter III) per Post zurück. Bitte machen Sie dort keine zusätzlichen (vom Muster abweichenden) Eintragungen und vermerken Sie keine Bankverbindung.

Teilen Sie uns außerdem mit, für welche Dividenden Sie eine Erstattung wünschen. Das zusätzliche Formular 5001-DE wird anschließend von uns für Sie ausgefüllt und an die Lagerstelle weitergeleitet.

Wichtig: Für jedes Kalenderjahr ist ein separates Formular 5000-DE auszufüllen.

Die Verjährung beträgt vier Jahre. Bei Dividendenzahlungen, die ab 2018 stattgefunden haben, reduziert sich diese Frist auf zwei Jahre.

Eine Anleitung zum Abruf des Formulars 5000-DE finden Sie auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern.

Schweiz:

Bei Ihren schweizerischen Dividenden kommt es zum Einbehalt von 35% Quellensteuer. Hiervon werden 15% automatisch von uns für Sie angerechnet.

Mittels eines Antrags (Formular 85) können Sie die übrigen 20% Quellensteuer von den Finanzbehörden in der Schweiz zurückfordern. Zusammen mit Ihrer Dividendenabrechnung erhalten Sie von uns automatisch und kostenfrei den zugehörigen Tax-Voucher.

Bitte füllen Sie das Formular 85 aus und lassen Sie dieses von Ihrem zuständigen Finanzamt bestätigen. Anschließend senden Sie bitte das „Exemplar für die Eidgenössische Steuerverwaltung, Bern“ zusammen mit Kopien von Ihren Dividendenabrechnungen und dem jeweiligen Tax-Voucher an die Steuerbehörde in der Schweiz.

Sie haben die Möglichkeit, die Quellensteuer für drei Jahre rückwirkend auf einem Formular gesammelt zurückzufordern. Bitte beachten Sie, dass bei der Auslandsüberweisung Spesen der Auftraggeberbank in der Schweiz, sowie für die Devisenkonvertierung Gebühren von bis zu 40,00 Euro anfallen können. Eine Anleitung zum Abruf des Formulars 85 finden Sie auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern.

Ein Musterformular haben wir Ihnen hier bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass die Fragen auf der zweiten Seite individuell und personenspezifisch von Ihnen zu beantworten sind.

 


Enthusiast
Beiträge: 505
Registriert: 30.09.2014

Hallo @ditsonis   Die französische Quellensteuer: Vielleicht hilft dieser Link

https://wissen.consorsbank.de/t5/Wertpapierhandel/Quellensteuer-Frankreich-2019-Die-L%C3%B6sung/m-p/...

und dieser

https://www.divantis.de/kurz-vor-der-loesung-fuer-die-franzoesische-quellensteuerproblematik-noch-ei...

 

Übrigens: Die Suchleiste hätte dich auch zu diesen Links geführt. Vielleicht nur "französische quellensteuer" oder "rückforderung französische quellensteuer" oder "vorabbefreiung französische quellensteuer" in die Suchleiste eintragen und auf "Suche" klicken.

 

Und bitte, kein Gemeckere wegen des nötigen Depotwechsels. Etweder du wechselst oder das Geld bleibt beim französischen Staat.


Gelegentlicher Autor
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
  • Community Junior
Beiträge: 17
Registriert: 30.05.2017

Hawkwind, onra, vibou, vielen Dank für Ihre Antworten. Sie gaben mir viel sehr nützliches Material zum Lesen.

Wenn ich noch eine weitere Frage stellen darf, möchte ich Sie fragen, ob die französischen Behörden eine ähnliche Steuer auf den Gewinn erheben, den ich mit dem Verkauf meiner Aktien erziele.
Wenn ich zum Beispiel für 30 Euro 10 Aktien verkaufe, die ich für 20 Euro gekauft habe, hätte ich einen Gewinn von 10x5 = 50 Euro. Erhalte ich diese 50 Euro (abzüglich der Verkaufsgebühr der Consorsbank) vollständig oder zahle ich für diesen Gewinn Steuern an den französischen Staat?

0 Likes

Autorität
Beiträge: 2092
Registriert: 12.01.2019

Hallo @ditsonis ,

....deine Kursgewinne mit den franz. Aktien würden beim Verkauf über die Börse nur der deutschen Abgeltungssteuer+Soli+ggfs. KiSt unterliegen. Hast du mit deinem Freistellungsauftrag noch Luft bis 801€, dann fällt nichts an. Die Kurserträge darüber würden dann entsprechend versteuert werden. Machst du - was wir alle nicht wollen, aber oft vorkommt -  Kursverluste, dann werden diese mit Erträgen aus Aktienkursgewinnen solange verrechnet, solange ein positiver Kursgewinn gegengerechnet werden kann. Bleibt da nichts mehr übrig, dann werden die Veluste in den Aktien-Verlustverrechnungstopf gestellt, um mit späteren Kursgewinnen aus Aktien verrechnet zu werden. Dieser Topf wird neben dem Allgemeinen VVT von Jahr zu Jahr von deiner Depotbank übertragen, wenn du dir keine Verlustbescheinigung ausstellen lässt, um ggfs. mit einem Depot einer anderen Bank eine Querverrechnung bei deiner Steuererklärung zu erwirken.......Aber dieses ganze Prozedere kennst du ja bestimmt.

Der franz. Staat hat damit nichts mehr zu tun; der hat sich zunächst einmal bei deinen Dividenden bedient; durch das DBA kann man sich beim franz. Staat dann wahrscheinlich eher nervig mit viel Papierkram und Sprachkenntnisse gezahlte Quellensteuer erstatten lassen.

By the way: Wenn du 10 Aktien für je 20€ gekauft hast und die dann für 30€ das Stück verkaufst, dann hättest du ohne die Gebühren beim Kauf und Verkauf zu beachten, formal einen Kursgewinn von 10x10€ = 100€ gemacht.....; die Gebühren wären in diesem eher  gebührenunfreundlichem Beispiel 2x 9,95€ +ev. Courtage, also ca. 80€ abzgl. u.U. Courtage...., oder habe ich da etwas mißverstanden?

 

Liebe Grüße

onra

Antworten