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Sparpläne und deren Gebühreneinzug

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Registriert: 19.11.2017

Guten Tag,

 

ja ich habe wirkjlich überall gesucht aber irgendwie nie die Fragen beantwortet gefunden die ich jetzt stelle, und es wundert mich ein bisschen. Also folgende Situation:

 

Ich habe mir erstmals diverse EFT-Sparpläne angelegt und bei deren Auswahl den Lastschrifteinzug gewählt. Das bedeutet für mich dann, das die Sparsumme von meinem Girokonto abgebucht wird. Nun entstehen ja eventuell auch zusätzliche Kosten wie Ausgabeaufschläge (z.B. 1,5% auf die Sparsumme) oder Tradinggebühren sonstiger Art. NIrgends konnte ich jedoch einen Hinweis darauf finden von welchem Konto diese Zusatzkosten eingezogen werden.

 

Also die Frage(n). Werden alle Gebühren die entstehen können auch von meinem Lastschriftkonto eingezogen oder muss ich vorab Geld auf das Verrechnungskonto überweisen?

 

Ich wäre wirklich beruhigt wenn ich endlich wüsste wie es sich nun verhält.

 

Vielen Dank und einen schönen Sonntag noch!

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
Enthusiast
Beiträge: 740
Registriert: 06.06.2016

@sis    ich verstehe die "Komplizierung" nicht. Im PLV steht eindeutig: "Kauf ETF Siehe Ziffer 1. Abweichend für Sparpläne: 1,5% der jeweiligen Sparrate". Was ist daran mißzuverstehen? Von der Sparrate gehen 1,5% ab. Wenn ich 100 Euro anlegen will, muss ich logischerweise 100 Euro zzgl. Sparplangebühr als Sparrate eintragen. Ob das jetzt im Detail ein oder zwei Cent mehr oder weniger sind, macht den Kohl nicht fett. Es werden dann halt 99,99 Euro oder 100,01 Euro angelegt. Da im Sparplan ja ein Betrag angelegt wird und keine ganzen Stücke gekauft werden, wird es immer Bruchstücke geben.

 

Falls ich dein Problem nicht ganz überrissen habe, schreib doch noch ein paar klärende Worte.

 

Und falls es die von @Hawkwind  berechneten 1,5022 Prozent sind, machen die 0,002 Prozent mehr natürlich auf die vielen Jahren schon den entscheidenden Unterschied. Dann wäre die Wahl eines Aktions-ETF sicher die beste Entscheidung. Da gehen 100 Euro ohne Abzüge in den Sparplan und die ganze Rechnerei entfällt.


Autorität
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Registriert: 12.01.2019

Hallo @sis,

......nehme einfach mal die von @Hawkwind  berechneten 1,5022% als Grundlage für eine simple Hochrechnung:

Sparplanvolumen nach einer Zeit x: 100.000€

Gebühren dafür mit 1,5% lt. Preisleistungsverzeichnis: 1500€

Gebühren dafür mit den 1,5022% : 1502,20€

Differenz: 2,20€ bei einem Anlagevolumen von 100.000€

Das sind 0,0022% bezogen auf das Sparplanvolumen von 100.000€

 

Gehen wir mal in der Zeit weiter und machen einen optimistischen Sprung zu einem Sparplanvolumen des Sparplans von 500.000€:

Gebühren dafür lt. Preisleistungsverzeichnis: 7500€

Gebühren dafür mit 1,5022%: 7511€

Differenz: 11€ bei einem Sparplanvolumen von 500.000€

Der Prozentsatz von 0,0022 bezogen auf das Sparplanvolumen ändert sich natürlich nicht.....:).

Man kann also davon ausgehen, dass diese Spitzfindigkeit absolut Banane ist!

Anders würde es sich natürlich verhalten, wenn man einen Aktions-ETF mit 0 Gebühren zu Grunde legen würde:

Ersparnis an Gebühren für 100.000€ Sparplanvolumen: 1500€/1502,20€

Ersparnis an Gebühren für 500.000€ Sparplanvolumen: 7500€/7511€

 

So, jetzt wird erst ein passender Schuh d'raus, vorausgesetzt du kannst einen Angebots-ETF ins Spiel bringen, der mit einem kostenpflichtigen 1,5%/1,5022%  absolut vergleichbar wäre und nicht Äpfel mit Birnen verglichen werden......

 

Oftmals hilft einfache Mathematik, um einfach einmal abschätzen zu können, was wichtig  und was relativ belanglos ist.....:).

 

LG und viel Erfolg/Glück

onra


Autorität
Beiträge: 3721
Registriert: 21.07.2017

@onra , @maultasch , @Hawkwind :

Nur damit mein fester Glaube an Eure Ernsthaftigkeit keinen Schaden nimmt:

Die Frage, ob die Sparplan-Gebühren zur Investition zu rechnen sind, wurde noch nicht einmal ansatzweise zur Diskussion gestellt.


Moderator
Beiträge: 573
Registriert: 21.08.2017

Hallo @Sis,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Wie bereits @maultasch geschrieben hat, möchte ich ebenfalls auf unser Preis-Leistungsverzeichnis verweisen. In diesem steht, dass die Gebühr von der Sparrate berechnet wird.

Mit dem Anlegen eines Sparplanes erteilen Sie der Consorsbank einen Lastschrifteinzug für die Sparrate. Die Bank kann diesen Einzug nicht einfach erhöhen, zumal Sie die Sparraten auch von einer externen Bankverbindung einziehen lassen können.

Die Kosten für Ihren Wertpapiersparplan sind von Wertpapier zu Wertpapier unterschiedlich: Ausgabeaufschlag bei Fondssparplänen sowie Ausführungsgebühren bei Aktien-, ETF- und ETCs/Zertifikate-Sparplänen.
Wir bieten Ihnen jedoch zahlreiche Wertpapiere an, welche Sie ohne Gebühren als Sparplan anlegen können. Weiter Informationen dazu finden Sie unter dem Menüpunkt "Sparen & Anlegen".

Lieben Gruß

CB_Susan
Community-Moderatorin

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