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Quellensteuer Frankreich 2018

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Gelegentlicher Autor
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Registriert: 30.03.2018

Hallo zusammen,

 

Ich habe Klärungsbedarf zur Regelung der Quellensteuer Frankreich seit Anfang 2018. Früher war es ja so: Es wurden 30% einbehalten und es waren 15% anrechenbar, der Rest war nur mühsam und kostenintensiv zurück zu bekommen.

 

Nun liest man: Es fällt eine Einkommensteuer von 12,8% und Sozialabgaben von 17,2% an (also in Summe wieder 30%), wobei letzteren aber nur Personen unterliegen, die in Frankreich ansässig sind. Anrechenbar sind laut BZSt-Portal dementsprechend auch nur noch 12,8%.

 

Auf meiner aktuellen Abrechnung zur Dividende Total SA wurden weiterhin 30% einbehalten, nun aber erstmals 12,8% als anrechenbar ausgewiesen. Das wäre noch schlechter als bisher. Bei den ersten beiden Quartalsdividenden wurden noch 15% als anrechenbar ausgewiesen (was aber nicht verwunderlich ist, da die 2018er BZSt-Liste erst Mitte des Jahres ausgegeben wurde).

 

Nun meine Fragen:

- Ist es richtig, dass weiterhin 30% einbehalten werden, oder sollten dies nun nur 12,8% sein? 

- Falls 30%, gibt es einen praktikablen Weg, die 17,2% Sozialabgaben, die für mich ja wohl nicht anfallen sollten, erstattet zu kriegen?

- Falls sich etwas ändert, werden die beiden bereits 2018 nach alter Regelung versteuerten Quartalsdividenden rückwirkend geändert?

 

Ich würde mich freuen, wenn es hier einen Frankreich-Experten gibt, der Näheres weiss.

 

Viele Grüsse,

mmhh

25 Antworten 25
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Moderator
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Registriert: 15.10.2015

Hallo @mmhh,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur französischen Quellensteuer.

Ich habe diese gerne an die zuständigen Kollegen weitergeleitet.
Sobald uns Moderatoren die gewünschten Informationen vorliegen, werden wir Sie an dieser Stelle informieren. Ich bitte daher um ein wenig Geduld.

Sonnige Grüße

CB_Petra
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Hallo @CB_Petra,

 

wann können wir denn mit einer Antwort rechnen? Mich interessiert das Thema auch sehr.

 

Viele Grüße

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Moderator
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Registriert: 03.04.2018

Hallo @mmhh,
hallo @totti,

ich habe nochmal persönlich bei den zuständigen Kollegen nachgefragt und kann Ihnen Folgendes mitteilen:

Ja, es ist richtig, dass bis auf Weiteres der Standardquellensteuersatz (=französischer Kapitalertragsteuersatz) in Höhe von 30% von seiten der Lagerstellen einbehalten wird, da die steuerliche Ansässigkeit der Endbegünstigten nicht bekannt ist und damit ein Mindereinbehalt verhindert wird. 

Die Lagerstellen bieten zwar eine Vorabbefreiungsmöglichkeit für sog. nicht ansässige Einzelpersonen (Personen mit steuerlichen Wohnsitz, der sich nicht in Frankreich befindet und deren Wohnsitzländer ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich abgeschlossen haben) an, jedoch ist dieses sehr aufwändig und wird von uns nicht angeboten.

Die Möglichkeit, den rückforderbaren Anteil in Höhe von 17,2% zurückzuerhalten bietet der nach wie vor bestehende Rückerstattungsprozess per Beantragung via Lagerstelle. 

Der Umsetzung der Anrechenbarkeit von Quellensteuer bedarf es nach Vorgabe durch das Bundeszentralamt für Steuern ab dem 01.07.2018. Eine Korrektur bereits durchgeführter Dividendenzahlungen erfolgt voraussichtlich nicht.

Für weiterführende Fragen, bitte ich Sie sich an unsere Kundenbetreuung zu wenden.

Wir informieren sehr gerne, dürfen und wollen allerdings keine Steuerberatung im klassischen Sinne geben.

Mit besten Grüßen

CB_Andy
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Autorität
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Registriert: 12.12.2016

Wegen der Steuerproblematik bin ich kein Fan von französischen Aktien, obwohl es in F erstklassige Unternehmen gibt.

Für Privatanleger lohnt in den meisten Fällen das Procedere einer Rückerstattung nicht, da der Anspruch nur über die Depotbank möglich ist, nachdem das Formular ausgefüllt und  vom heimischen FA unterschrieben. Wie ich gelesen habe, kostet das Rückerstattungsverfahren über die CB über 90 €. Jeder kann sich selbst ausrechnen, ob das lohnt. Bei Dividendenerträgen in dreistelliger Höhe sicherlich nicht.

Bezüglich Aktien bleibt für mich  Frankreich ein No go Land, ebenso Italien und Spanien, dies auch aus anderen Gründen.

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Ok, danke für die Auskunft. Somit führt diese steuerliche Änderung also zu einer weiteren Verschlechterung für den Kleinanleger bei franz. Dividenden. Wie üblich, wenn es ums Zugreifen geht, geht das bei den Behörden ganz schnell und formlos, aber wehe sie sollen etwas von dem zu Unrecht einkassierten wieder herausrücken, dann muss man dafür auch noch bezahlen, um zu beantragen, dass man sein eigenes Geld wiederbekommt. Und von der EU und dem "gemeinsamen Europa" ist da dann auch nichts mehr zu sehen. Sorry, das musste mal raus. Den CB-Mitarbeitern hier im Forum aber vielen Dank für die Informationen. VG, mmhh
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Enthusiast
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Zitat:<<, jedoch ist dieses sehr aufwändig und wird von uns nicht angeboten.>>

 

Ist abzuwarten ob andere Banken das ebenso handhaben. Schade, ich dachte dass gerade bei französischen Aktien die Consorsbank die Nase vorn hat.

 

VG Totti

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Der Grund warum ich bisher auch die Finger von französischen Papieren gelassen habe.

Offensichtlich überwiegt der Anteil der Beträge nicht wegen des Aufwands nicht zurückgefordert werden, den bürokratischen Kosten und die ausbleibenden Investitionen durch Abstreckung.

 

Einfache Rechnung für Frankreich. Schade für Kleinanleger, aber andere Mütter haben auch schöne Töchter.

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OK, das ist die verschlimbesserte Situation für Kleinanleger.

 

Aber gibt's Bestrebung es zu ändern?

Hat nicht jede Depotbank Informationen über ihre Kunden?

Was würde passieren, wenn die Depotbank für alle Kunden, die nicht in Frankreich leben, bei jeder Dividende nur 12,8% abziehen würde?

 

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Aufsteiger
Beiträge: 1
Registriert: 23.01.2019

Hat jemand eine Schablone übe die Ausfüllung des Formulars Frankreich Quellensteuer Rückholung, die er zur Verfügung stellen kann? Das würde die Anmeldung für mich wesentlich erleichtern.

Zum andern: wo findet man das Formular Kanada Nr. 301 "Vorabbefreiung". Wer kann weiterhlelfen. Ich bin noch Anfänger

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