abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Prämie steuerpflichtig

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Aufsteiger
Beiträge: 2
Registriert: 13.06.2014

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir haben am 27.2. von Ihnen nachstehende Prämie erhalten - vielen Dank dafür!! Sind diese 20 € steuerflichtig? Wenn ja! -  als Kapitalertrag?, oder wie?

 

Wir bitten um eine klare und verbindliche Auskunft - sie zahlen dies ja regelmäßig. Bitte sagen Sie uns nicht, dass ´wir deswegen den Steuerberater fragen sollen - der verlangt dann 100 € dafür!!

 

Danke und schöne Grüße

 

Max und Irmgard Schmid

 

Umsatzdetails
Betrag
20,00 EUR
Buchung
27.02.2023
Valuta
27.02.2023
Buchungstext
Überweisungsgutschrift
Verwendungszweck
Unser Dankeschön für Ihren ersten Sparplan Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer

0 Likes
4 Antworten 4

Moderator
Beiträge: 607
Registriert: 21.08.2017

Hallo @Maxbarth,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage in unserer Community.

 

Mitarbeiter von Banken dürfen rechtlich keine Steuerberatung vornehmen. Dieses gilt auch für die Consorsbank.

 

Erste Fragen zur Steuer in der Geldanlage werden unter folgender Seite beantwortet: https://wissen.consorsbank.de/t5/Steuern-in-der-Geldanlage/tkb-p/finanzcoach-investmentsteuern
Bei weiteren offenen Fragen kann ich Sie leider nur wieder an Ihren Steuerberater verweisen.

 

Lieben Gruß

 

CB_Susan
Community-Moderator

0 Likes

Autorität
Beiträge: 3867
Registriert: 21.07.2017

@Maxbarth :

Schaue Dir mal die Anlage SO, Zeile 10-14, "Leistungen", an.

Überschreitet der Betrag aus Prämie zusammen mit etwaigen weiteren hier anzugebenden Beträgen die Freigrenze von EUR 256.-/KJ, ist er einkommensteuerpflichtig.

 

(Nur so als Hinweis ...)


Autorität
Beiträge: 2207
Registriert: 12.01.2019

Hallo @stocksour ,

.....der Teufel steckt hier bei der Anlage SO im Detail. Möchte nicht Korinthen ausscheiden wollen, aber steuerfreie Einkünfte hier in der SO müssen geringer sein als 256€ p.a. Bei Einkünften ab 256€ greift dann das FA steuerlich auf den vollen Betrag zu. Werbungskosten hier sind natürlich anrechenbar. Kommt dann eine Einkunft von < 256€ 'raus, dann gilt hier die gewollte Steuerfreiheit. Safe wären also hier <255,99 €, wenn man mit ganz spitzem Bleistift rechnen möchte.

Für etwas stumpfere Schreibgeräte würden 255 € die Steuerfreiheit garantieren......:).

 

So long++

onra

 


Autorität
Beiträge: 3867
Registriert: 21.07.2017

Knapp vorbei ist auch daneben, @onra , auch wenn es nur 1 (in Worten: ein) Cent ist.

Aber lt. Anleitung zur Anlage SO, Zeile 10-14, lassen sich reichlich Steuerschmankerl finden, um die Freigrenze zu sprengen:

 

Zeile 10 bis 14:

Geben Sie hier bitte Einkünfte aus z. B. gelegentlichen Vermittlungen oder aus der Vermietung beweglicher Gegenstände an. Außerdem sind hier Einkünfte aus Mining, Forging, Staking, Lending und der Teilnahme an Airdrops von Kryptowerten anzugeben, sofern keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen.

Tragen Sie hier bitte auch Geldprämien ein, die Sie von einem Kreditinstitut für einen Wechsel des Wertpapierdepots erhalten haben. Reichen Sie hierzu bitte eine gesonderte Aufstellung ein.

Antworten