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Kapitaletragssteuer

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Aufsteiger
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Registriert: 21.09.2015

Ich habe vorhin meinen Freistellungsantrag eingerichtet. Jetzt stellt sich mir eine Frage. Wurde die Kapitalertragssteuer aus den vorherigen Quartalen dieses Jahres schon abgeführt, oder passiert dies immer am Ende eines Jahres? 

 

Danke schon mal für die Antworten 🙂

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
Autorität
Beiträge: 4639
Registriert: 06.02.2015

Hallo @villageguy,

 

solange kein Freistellungsauftrag vorhanden ist, oder dieser ausgeschöpft ist, wird die Abgeltungssteuer direkt abgezogen.

Befinden sich Verluste in den Verechnungstöpfen, werden erst diese Verluste ausgeglichen bevor der Freibetrag verwendet wird.

 

 

Viele Grüße

immermalanders

 

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
Aufsteiger
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Beiträge: 1
Registriert: 20.10.2015

Hi zusammen,

 

ein Freistellunsgauftrag dürfte doch wohl für das jeweilige Kalenderjahr gelten, oder?

Wie bekommt man zuvor abgeführte Beträge zurück? Erst über die Einkommenststeuererklärung? Oder kann die Bank das auch?

 

Danke für einen Hinweis dazu.

 

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
Routinierter Autor
Beiträge: 138
Registriert: 19.08.2015
Dein Beitrag ist zwar schon etwas her, aber falls du noch keine Antwort bekommen hast:

Die bereits abgeführte Steuer erhältst du am Jahresende von der Bank zurück, wenn du in der Zwischenzeit einen
Freistellungsauftrag eingereicht hast. Dieser gilt ja immer rückwirkend für das gesamte, aktuelle Geschäftsjahr.
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