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Fremdwährungskonto und Steuern!!!

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
Routinierter Autor
Beiträge: 85
Registriert: 08.12.2014

Hallo,

wie verhält es sich bei Aktiengewinnen welche auf einem Fremdwährungskonto gebucht wurden? Ich weiß das Währungsgewinne auf einem unverzinsten Fremdwährungskonto nach einem jahr steuerfrei sind, wie verhäkt es sich jedoch bei den angesprochenen Aktiengewinnen? Werden diese wie sonst üblich automatisch durch Abführung der Abgeltungssteuer verrechnet, oder müßte ich dies über die Einkommenssteuererklärung machen und welcher Steuersatz käme dann zur Abwendung (Abgeltungssteuer oder Einkommenssteuer)

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
Moderator
Beiträge: 215
Registriert: 24.02.2015

Hallo Tenebrae, 


vielen Dank für Ihren Beitrag in der Community! 


Für eine Auslands- oder Fondsorder kann auch ein vorhandenes Währungskonto als Verrechnungskonto angegeben werden, sofern das georderte Wertpapier in der gleichen Fremdwährung notiert. 


Wenn ein Gewinn bei einem Verkauf von Papieren erzielt wird, unterliegt dieser jedoch der Abgeltungssteuer. Dies bezieht sich auch auf die Währungsgewinne und –verluste. Die steuerliche Abrechnung erfolgt immer in Euro. 


Sollte ein Ertrag durch Veräußerung von Fremdwährungen entstehen, gelten diese Einkünfte nicht als Kapitalvermögen und unterliegen daher nicht der Abgeltungssteuer. Dies müssten Sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung angeben. 


Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Informationen vollständig und richtig sind. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an Ihren Steuerberater. Diese allgemeinen Informationen sind keine steuerliche Beratung.


Viele Grüße


CB_Jasmin
Community Moderator


Routinierter Autor
Beiträge: 85
Registriert: 08.12.2014

Danke für die Antwort:) Die Erträge aus der Fremdwährung sind jedoch steuerfrei nach 1 Jahr bzw. 10 Jahren falls verzinst wurde, oder?

 

 

Danke für eine kurze Info:)

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