Hallo @Verima,
das kann man pauschal nicht beurteilen.
Notwendig ist ein Freistellungsauftrag auf keinen Fall. Ohne einen solchen unterliegen die Zinsen eben der Abgeltungssteuer. Ob ein Freistellungsauftrag für dich Sinn macht, hängt von verschiedenen Parametern ab.
-> ist überhaupt Geld auf dem Tagesgeldkonto
-> existieren noch andere Freistellungsaufträge
-> wenn ja, ist überhaupt noch was vom Sparerfreibetrag verfügbar
-> welche Kapitalerträge in welcher Höhe werden erwartet
Es kann Sinn machen, muss aber nicht.
Gruß
Monarch