abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

ETF: Was erwartet mich bei der Besteuerung dieser beiden ETFs?

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Gelegentlicher Autor
Beiträge: 5
Registriert: 30.07.2014

Hallo,

 

ich plane längerfristig in ETF zu investieren, mittels eines selbst auferlegten Sparplanes.

 

Folgende beiden Fonds habe ich mir ausgesucht:

 

db x-trackers II iBoxx EUR Inflation-Linked UCITS ETF 1C (WKN DBX0AM) ISIN LU0290358224

 

und 

 

iShares MSCI ACWI UCITS ETF (WKN A1JS9A) ISIN DE000A1JS9A4

 

Ich komme nun als Halblaie leider nicht mehr weiter bei der Besteuerung. Was erwartet mich hier bei diesen beiden Fonds genau? Hintergrund: Ich suche eine möglichst pflegeleichte Zusammensetzung ohne Papierkrieg.

 

Danke für fachkundige Hilfe!

Philipp

0 Likes
12 Antworten 12

Aufsteiger
Beiträge: 2
Registriert: 01.08.2014

Hallo Philipp,

 

grundsätzlich machen ausländische thesaurierende Fonds bei der Besteuerung Probleme. Du erkennst an den ersten beiden Stellen der ISIN wo ein Fonds aufgelegt ist. Der dbx ist in Luxemburg aufgelegt und thesaurierend. Von daher würde ich dir da eher zur ausschüttenden Variante raten (falls es die gibt) oder Du schaust bei Lyxor, iShares und wie sie alle heißen nach einem Vergleichbaren aus Deutschland.

 

Gruß aus Stuttgart


Aufsteiger
Beiträge: 2
Registriert: 21.07.2014

Hallo zusammen,

 

was ist unter Problemen zu verstehen?

 

Muss man dies gesondert in der Steuererklärung angeben, oder gar nicht wenn man unter dem Freibetrag ist?

 

Gruß mystic-v

0 Likes

Moderator
Beiträge: 174
Registriert: 14.01.2014

Hallo mystic-v,

 

die Ertragsthesaurierung ist jedes Jahr in der Steuererklärung anzugeben.

 

Bei Kauf von ausländisch thesaurierenden Fondsanteilen wird der kumulierte thesaurierte Ertrag zum Kaufzeitpunkt vermerkt. Werden die Anteile später verkauft, so wird die Differenz des zum Kaufzeitpunkt gültigen kumulierten thesaurierten Ertrags ermittelt und besitzanteilig besteuert.

 

Wir möchten in diesem Zusammenhang auf unsere Webinare zum Thema „Abgeltungsteuer“ hinweisen. Unter folgendem Link können Sie sich kostenfrei hierfür anmelden: Abgeltungsteuer - alles klar?

 

Viele Grüße,

Bülent

Community Moderator


Gelegentlicher Autor
Beiträge: 5
Registriert: 30.07.2014
Hallo excell,

spät aber vielen Dank für den Hinweis, spätestens damit ist der dbx aus meinem Portfolio draussen...

🙂
0 Likes

Gelegentlicher Autor
Beiträge: 5
Registriert: 30.07.2014

Hallo zusammen,

 

gesagt getan, der dbx fiel aus dem Portfolio, nun kam die Steuerbescheinigung 2015, und da steht für den iShares MSCI ACWI (trotz der deutschen Bezeichnung DE000A1JS9A4) :

 

Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung waren nicht alle Erträge der für Sie verwahrten ausländischen thesaurierenden Investmentfonds bekannt. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung in Zeile 15 der Anlage KAP sämtliche Erträge anzugeben haben.

 

Für folgende Investmentfonds waren Erträge nicht bekannt: Fondsbezeichnung

ISIN ISHSV-MSCI ACWI U.ETFDLDZ DE000A1JS9A4

Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds in Fällen des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG (Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen)

 

Bei Veräußerung / Rückgabe von Anteilen xxx EUR 

 

Das hört sich nicht so gut an, wie ich finde.

 

Was muss ich denn jetzt tun, um da nicht doppelte Steuern zu bezahlen,

und warum passiert das trotz deutscher Bezeichnung des Fonds?

 

Danke für eure Hilfe!

 


Enthusiast
Beiträge: 305
Registriert: 18.12.2014

Die CB könnte m.E. auch das Ursprungsland des Fonds (Irland)  auf der Webseite anzeigen, in Quickborn tut man dies zum Beispiel.

 

VG Totti

0 Likes

Gelegentlicher Autor
Beiträge: 5
Registriert: 30.07.2014

Hm, verstehe, das ist also ein vermarketungstechnisch schön als deutsch verpackter ausländischer thesaurierender Fonds.

 

Welche Dokumente muss ich nun dafür alle besorgen und archivieren, um hier nicht im Nachhinein mich ärgern zu müssen? Bisher habe ich steuerlich noch gar nichts angegeben, bin allerdings auch noch komplett unter dem Freibetrag geblieben.

 

Worauf muss ich acht geben? Ganz schön komplizert das alles.


Enthusiast
Beiträge: 305
Registriert: 18.12.2014

Vielleicht mit dem Verkaufsprospekt anfangen? 🙂


Gelegentlicher Autor
Beiträge: 5
Registriert: 30.07.2014

Aus einem 'Germany Tax Transparent Status' werde ich leider auch nicht schlauer. Ich ging immer davon us, dass bei DE... Nummern diese Transparenz schon gegeben sei. scheint wohl nicht so.

 

Aus den Verkaufsunterlagen:

 

"United Kingdom Taxation Investors who are insurance companies within the charge to United Kingdom taxation holding their Shares in the Fund for the purposes of their long-term business (other than their pensions business) will be deemed to dispose of and immediately reacquire those Shares at the end of each accounting period. In general terms, the chargeable gains and allowable losses arising under the annual deemed disposal rules are aggregated and one-seventh of the net amount thus emerging is chargeable (where there are net gains) or allowable (where there are net losses) at the end of the accounting period in which the deemed disposals have taken place.

 

It is the intention of the Company to seek the following status for the Fund:

- UK Reporting Fund Status

- Germany Tax Transparent Status

- Austrian Reporting Fund Status

 

Investors should refer to their tax advisors in relation to the implications of the Fund obtaining such status."

 

Das bedeut dann wohl, kümmere Dich selbst mit Deinem Steuerberater darum?

 

0 Likes
Antworten