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ETF Sparplan - Ausschüttende ETFs

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
Aufsteiger
Beiträge: 1
Registriert: 08.12.2014

Hi,

 

Ich habe vor in einen ausschüttenden ETF via Sparplan zu investieren und frage mich wie beim Sparplan die Dividendenausschüttungen gehandelt werden? Laut dem Infofeld bei in Auftraggeben des Sparplans steht folgendes geschrieben:

 

Ausschüttungsart: 
Die angezeigte Ausschüttungsart bezieht sich auf das gewählte Wertpapier. Unabhängig von der Ausschüttungsart des Wertpapieres, wird bei Sparplänen immer reinvestiert. Wünschen Sie die Reinvestition nicht, so können Sie über Ihr Betreuungsteam eine Umstellung beantragen, die dann für Ihr gesamtes Depot gilt.

 

Dividenden werden also von Grundauf reinvestiert, aber wird die Ausschüttung vorher besteuert, bzw. kann ich diese gegen meinen Freibetrag rechnen?

 

Vielen Dank!

 

Das ist der Fond: WKN DBX1D3

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
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Registriert: 12.01.2019

Hallo @ya_me ,

....die Ertragsauschüttung wird mit dem noch nicht ausgeschöpften Freibetrag (ggfs. käme auch ein Saldo im allgem. Verlustverrechnungstopf in Frage....) verrechnet. Bleibt Luft, dann kann die komplette Ausschüttung reinvestiert werden. Ist der Sparerfreibetrag ausgeschöpft (und kann auch aus dem allgem. Verlustverrechnungstopf nichts gegen gerechnet werden...), dann greift die Abgeltungssteuer + Soli + ggfs. KiSt.

Der nach Abzug der Steuern/Soli/KiSt verbleibende Ertrag kann dann im Sparplan entsprechend reinvestiert werden.

 

Grüße

onra

 


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Beiträge: 3888
Registriert: 21.07.2017

Hallo, @onra , das hast Du schön erklärt.

Jetzt beruhigen wir @ya_me noch ein wenig:

Vor der Versteuerungsrunde wird der Ausschüttungsbetrag erst um die sog. "Teilfreistellung" i.H.v. 30% reduziert, nur die restlichen 70% des Ausschüttungsbetrags bleiben im Hindernisrennen zum Fiskus, wie Du es geschildert hast.

 

Mein Immobilien-ETF (A0HGV5) allerdings bekommt wieder KEINE Teilfreistellung.


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Beiträge: 2211
Registriert: 12.01.2019

Hallo @stocksour ,

....warum bekommt das Black Rock Teil "A0HGV5" keine Teilfreistellung????

Die Aktien-Quoten im Fonds geben doch bestimmt > 51% her oder nicht????

Wenn nicht > 51%, dann doch wenigstens > 25%. Was ist die Begründung gemäß neuem Investmentsteuergesetz für "keine" Freistellung???

Ist das Teil physisch replizierend und erhält deswegen nicht die "Lizenz zum Freistellen", wegen Reits.....? Bei synthetischer Replikation wäre das wohl anders, oder?

Alternative wäre wohl u.U. auch ein guter "Property- Fonds", der die Teilfreistellungskriterien erfüllen würde........????

 

Grüße

onra

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
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Beiträge: 3888
Registriert: 21.07.2017

Hallo, @onra ,

der "Zuständigkeit" halber nehme ich Deinen Beitrag in den besser passenden thread mit und versuche dort ein paar Antworten, die ich mir zusammengesucht habe.

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