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Ausgabeaufschläge bei schneller Wiederanlage

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Aufsteiger
Beiträge: 1
Registriert: 30.03.2014

Hallo zusammen,

 

ich möchte aus ein oder zwei meiner Fonds (Flossbach, Ethna) etwas Geld nehmen und es in 3 Wochen wieder einzahlen.

 

Weiß jemand, ob der Ausgabeaufschlag trotzdem anfällt ? Wo könnte ich das nachschlagen ? Der Verkaufsprospekt sagt dazu nichts.

 

Freundliche Grüße

Tkarl87

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
Regelmäßiger Autor
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Man kann Fonds nur kaufen oder verkaufen. Der Ausgabeaufschlag fällt generell beim Kauf über die Fondsgesellschaft an. Egal ob das Geld für drei Wochen, einen Tag oder 10 Jahre benötigt worden ist. Wenn sich der Verkauf nicht ganz vermeiden lässt, bietet sich vielleicht der Rückkauf über die Börse an. Hier sind nur die börsentypischen Gebühren fällig.

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@volatil hat Recht, dass es egal ist, wie lange Du aus dem Fonds wieder aussteigst. Sprich: Du verkaufst erst und dann kaufst Du wieder neu - und bei einem Neukauf fällt natürlich auch wieder der Ausgabeaufschlag an. Ich war auch mal in genau der gleichen Situation, dass ich für einen kurzen Zeitraum Geld brauchte, weil meine damaligen Kunden nicht pünktlich bezahlt haben. Ich habe dann vor dem Verkauf im Kurs-Snapshot (oben rechts einfach nach dem jeweiligen Fonds suchen) zumindest mal nachgeschaut, wie hoch der Ausgabeaufschlag jeweils war. Da gibt es ja schon krasse Unterschiede, sodass es evtl. sinnvoll sein könnte, auf die Höhe zu achten.

 

Wie das mit dem Rückkauf über die Börse funktioniert, weiß ich leider nicht - das hört sich aber erstmal interessant an.

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Regelmäßiger Autor
Beiträge: 22
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Berliner schrieb:

...

Wie das mit dem Rückkauf über die Börse funktioniert, weiß ich leider nicht - das hört sich aber erstmal interessant an.


Generell als Nachtrag: Aus den oben diskutierten Gründen halte ich kurzfristige Entnahmen aus Fondskapital oder -Sparplänen für wenig sinnvoll. Was den Kauf oder Verkauf der Fonds an der Börse angeht, so folgt dieser prinzipiell den gleichen Regeln wie jedes andere börsennotierte Wertpapier. Es fallen also die üblichen Unkosten und Gebühren an, dafür fällt der Ausgabaufschlag beim Kauf des Fonds weg. Hierbei muss man beachten, dass sich der Börsenkurs mitunter erheblich von dem der Fondsgesellschaft unterscheiden kann. Ein Preisvergleich der Börsenkurse vs. An- und Verkaufskurse der KAG (Fondsgesellschaft) lässt sich ganz einfach im Snapshot oder bei der Auswahl des Handelsplatzes bewerkstelligen.

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Routinierter Autor
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Danke für die zusätzlichen Erläuterungen, @volatil, in puncto Börsenhandel mit Fonds. Ansonsten gebe ich Dir natürlich völlig Recht, dass kurzfristige Entnahmen eigentlich nicht sinnvoll sind. Aber manchmal kann es eben Situationen geben, in denen man in diesen sauren Apfel beißen muss. Smiley (traurig) 

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Gelegentlicher Autor
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Es sollte integraler Bestandteil eines soliden Money-Management sein, dass man Fondsanalagen nicht für kurzfristige Liquiditätsengpässe benötigt (außer im absoluten Notfall). Dafür eignet sich i.d.R. Tages- oder Termingeld. Was würde man sonst machen, wenn die Börsen (und die eigenen Fonds) gerade crashen? Dann könnte man gar nicht auf diese Anlagevehikel zurückgreifen.

 

Zusätzlich zu den diskutierten Kosten sind noch Steuereffekte zu berücksichtigen:

1) Bei vor 2009 gekauften Fonds würde man auf die Steuerfreiheit verzichten, wenn man Fondsanteile zurückkauft (d.h. die neuen Anteile wäre nicht mehr steuerlich begünstigt).

 

2) Man verschenkt einen Steuerstundungseffekt. Wenn man z.B. für 10.000 Euro in 2010 gekauft hat, verkauft in 2014 für 20.000 Euro, dann hat man nach dem Verkauf nach Steuern ca. 17.500 Euro, die nach 3 Wochen wieder in den Fonds fließen. Es werden also 2.500 Euro vorzeitig als Steuern bezahlt. Der Vorteil des Haltens: Belässt man diese 2.500 Euro im Fonds, tritt ein Steuerstundungseffekt auf. Die 2.500 Euro werden mit der Fondsrendite weiter "verzinst", obwohl sie eigentlich dem Staat zustehen. Solche Zinseszinsen können über viele Jahre die Performance eines Portfolios steigern!

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