Hallo zusammen,
für den Antrag auf Urlaubsgeld müssen die Erträge aus Kapitalzinsen über einen bestimmten Bemessungszeitraum angegeben werden (freier Mitarbeiter im ÖR-Fernsehen), sofern sie einen bestimmten Betrag überschreiten.
Auf der ersten Seite des Kontoauszugs der Vorabpauschale wird bei Kapitalertrag "0,00 €" ausgewiesen, sowie XY € Kapitalertragssteuer und Solizuschlag.
Auf der zweiten Seite hingegen steht "Vorabpauschale gem. §18 InvStG x EUR abzgl. Teilfreistellung 30,00 % von y EUR", was dann eine "Vorabpauschale mit Teilfreistellung" der Summe n ergibt.
Dieser Betrag n ist gleichzeitig der "Steuerpflichtiger Gesamtertrag".
Jetzt ist mir nicht klar, ob diese Summe zu den Kapitaleträgen gerechnet wird, oder nicht.
Denn wie gesagt, auf der ersten Seite des Auszugs steht ja bei "Kapitalertrag" "0,00 EUR", weiter unten aber ist ein "steuerpflichtiger Gesamtertrag" aufgeführt.
Vielleicht kann ja jemand Licht ins Dunkel bringen?
Vielen Dank im Voraus.