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zählt Vorabpauschale zu Einkommen, bzw. Kapitalerträgen?

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
Aufsteiger
Beiträge: 3
Registriert: 16.11.2020

Hallo zusammen,

 

für den Antrag auf Urlaubsgeld müssen die Erträge aus Kapitalzinsen über einen bestimmten Bemessungszeitraum angegeben werden (freier Mitarbeiter im ÖR-Fernsehen), sofern sie einen  bestimmten Betrag überschreiten.

 

Auf der ersten Seite des Kontoauszugs der Vorabpauschale wird bei Kapitalertrag "0,00 €" ausgewiesen, sowie XY € Kapitalertragssteuer und Solizuschlag.

Auf der zweiten Seite hingegen steht "Vorabpauschale gem. §18 InvStG x EUR abzgl. Teilfreistellung 30,00 % von y EUR", was dann eine "Vorabpauschale mit Teilfreistellung" der Summe n ergibt.

Dieser Betrag n ist gleichzeitig der "Steuerpflichtiger Gesamtertrag".

 

Jetzt ist mir nicht klar, ob diese Summe zu den Kapitaleträgen gerechnet wird, oder nicht.

Denn wie gesagt, auf der ersten Seite des Auszugs steht ja bei "Kapitalertrag" "0,00 EUR", weiter unten aber ist ein "steuerpflichtiger Gesamtertrag" aufgeführt.

 

Vielleicht kann ja jemand Licht ins Dunkel bringen?

 

Vielen Dank im Voraus.

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
Autorität
Beiträge: 3720
Registriert: 21.07.2017

Hallo, @ziemlichratlos ,

für Deinen Urlaubsentgeltantrag beim ORF darfst Du die Vorabpauschale ignorieren, weil Dir daraus kein Kapitalertrag zugeflossen ist, deshalb:

"Kapitalertrag "0,00 €" ausgewiesen".

 

Der "steuerpflichtige Gesamtertrag" wird jährlich gem. §18 InvStG fiktiv ermittelt und jährlich real durch die Depotbank besteuert und fortgeschrieben, solange Du den Fonds hältst.

 

Erst wenn Du den Fonds verkaufst, wird der dabei tatsächlich realisierte Ertrag mit den bereits geleisteten Vorabpauschalen verrechnet und steuerlich glatt gezogen.

 

Mehr "Licht ins Dunkel" möchte ich Dir zum Thema nicht zumuten.

 

Wenn jemand aus dem Forum mehr zum Thema beisteuern oder Korrekturen einbringen möchte möchte - nur zu.

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