Es soll ein größerer Aktienbestand unter Nießbrauchvorbehalt auf ein Kind (Beschenke) übertragen werden.
Die Beschenkte darf den Aktienbestand oder Teile davon, nur mit der Einwilligung des Schenkers veräußern.
Die Einwilligung der VK-Beschränkung durch den Beschenkten, soll als Sperrvermerk bei dem übertragenen Aktienbestand eingetragen werden.
Wie ist dass möglich und welche Anträge sind bei der depotführenden Bank zu stellen?