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Verlustvortrag 2020 nach 2021

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Hall zusammen,

 

der BMF hatte vorgeschlagen, dass der Verlust bei Termingeschäften 2021 auf 10000 Euro begrenzt auf die Folgejahre übertragen werden kann. Wie soll man das genau verstehen, bzw. ist das jetzt beschlossen oder gibt es hierzu einen neuen Stand?Falls dies der Fall sein wird, Frage hierzu: Angenommen im Jahr 2020 ist ein Verlust von 20000€ bei dem allgemeinen Verlusttopf enstanden (dies beinhaltet ja dann zum Beispiel Zertifikatsverluste, Termingeschäfte etc). Werden diese Verluste von 20000 € in 2021 übertragen, oder gilt hier auch die Limitierung von 10000 €. Nach meinem Verständnis würden nur die innerhalb im Jahre 2021 enstandenen Verluste der 10000 € Begrenzung unterliegen. Also Beipiel:

20000 € Verlust -> Übertrag 20000 € in 2021

neuer entstandener Verlust 15000 € in 2021 -> Übertrag 20000+10000 € in 2022

 

Vielen Dank

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@batman1983 

[...] der BMF hatte vorgeschlagen, dass der Verlust bei Termingeschäften 2021 auf 10000 Euro begrenzt auf die Folgejahre übertragen werden kann [...]

Wann gab es denn diesen Vorschlag? Wenn ich mich richtig erinnere, stand im ursprünglichen Gesetzesentwurf, dass ab 2021 bei Termingeschäften pro Jahr maximal ein Verlust € 10.000 mit Gewinnen verrechnet werden darf. Der restliche Verlust wird ins nächste Jahr mitgenommen.

 

Ich habe nicht aktiv verfolgt, was jetzt tatsächlich die neue Regelung sein wird. Lassen wir uns überraschen, was die aktuelle Regeln sein werden. Es sind ja noch ein paar Handelstage bis zum Jahreswechsel.

 

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Zu diesem Themenkomplex und darüber hinaus liegt mit Datum 02.12.2020 ein Dokument im Online-Archiv: Neuregelung Verlustverrechnung ab 2021

 

Mein Eindruck nach erstem Überfliegen:

 

                                             Es bleibt alles, wie es wird.

 

Den Depotbanken samt Kunden wären etwas weniger Unschärfen bestimmt lieber ...

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