Schließt das Vorliegen einer Nichtveranlagungsbescheinigung das Bestehen eines Verlust-
topfes aus ?
Kann ich also erzielte Verluste bei Aktienverkäufen während der Zeit ,in der vom Finanzamt eine derartige Bescheinigung ausgestellt wurde, später nicht mit erzieltren Gewinnen beim
Aktienverkauf verrechnen?
MfG