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Verlusttopf bei Nichtveranlagsbescheinigung

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Schließt das Vorliegen einer Nichtveranlagungsbescheinigung das Bestehen eines Verlust-

topfes aus ?

Kann ich also  erzielte Verluste bei Aktienverkäufen während der Zeit ,in der vom Finanzamt eine derartige Bescheinigung ausgestellt wurde, später nicht mit erzieltren Gewinnen beim

Aktienverkauf verrechnen?

MfG

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
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@Semmelweiss, wenn ich das richtig verstanden habe, bekommt man keine Nichtveranlagungsbescheinigung solange noch ein Verlustvortrag vorhanden ist. Wurde die NV ausgestellt, wird keine Steuer abgezogen und Verluste werden nicht in den Verlustverrechnungstopf gestellt, da man ja nicht veranlagt wird...

 

Grüße

immermalanders

 

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