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Sicherheit für Wertpapierbesitzer im Worst Case

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
Gelegentlicher Autor
Beiträge: 6
Registriert: 21.07.2014

Für Anleger spielt die Sicherheit der Wertpapiere bei der Depotbank eine große Rolle.

Neben dem Risiko der sich aus dem Aktienbesitz direkt ergibt, durch die wirtschaftliche Performance und der allgemeinen Marktstimmung, gibt es kritische Gedanken, was mit dem Aktienvermögen im Falle eines Worst Case Szenarios passiert.

 

Aktien sind Sondervemögen und die Bank, wie die Consorsbank, hat keinen Besitzanspruch auf die von den Kunden gehaltenen Aktien. Im Falle einer Insolvenz von Consorsbank wäre sie also zur Herausgabe der Aktien verpflichtet.

 

Die Frage ist nun, wie sicher ist dieser Herausgabeanspruch? Sind Aktien verliehen oder verpfändet oder kann die Consorsbank diesem Anspruch nachkommen im Falle einer Insolvenz?

 

Kunden, die zum Beispiel bei der Deutschen Bank ein Konto eröffnen wollen, bekommen dort zu lesen:

 

„Ist die Bank pflichtwidrig außer Stande, Wertpapiere des Kunden zurückzugeben, so besteht neben der Haftung der Bank im Entschädigungsfall ein Entschädigungsanspruch gegen die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Der Anspruch gegen die Entschädigungseinrichtung ist der Höhe nach begrenzt auf 90 Prozent des Wertes dieser Wertpapiere, maximal jedoch auf den Gegenwert von 20.000 Euro.“

 

Gibt es bei der Consorsbank einen ähnlichen Passus?

 

Wie würde es genau ablaufen, falls die Herausgabe möglich wäre? Es gibt ja keine physisch auslieferbaren Aktien mehr? Wird also eine neue Depotbank benötigt?

Wie kann ich meinen Aktienbesitz nachweisen? Gibt es Dokumente die ich bekommen kann die meine Aktienpositionen bestätigen oder an andere Stelle auf meinen Namen registriert sind? Clearstream etc.?

 

Für eine Stellungnahme wäre ich sehr dankbar.

 

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
Enthusiast
Beiträge: 790
Registriert: 08.12.2014

Hallo @Quantumbit,

 

die Frage ist was ist für Dich das "Worst Case"-Szenrario? Für mich wäre das tatsächlich der System-Zusammenbruch und ja, da muss man sich schon Sorgen machen. In der Theorie sind Aktien ja Firmenbeteiligungen, also Sachwerte mit denen man sein Vermögen auch über große Krisen retten könnte.

In der Praxis sind das aber doch nur ein paar Zahlen in einem IT-System. Ob ich als Aktien-Besitzer noch Teilhaber der Firma bin, wenn diese Firma und ich die System-Krise wirklich überstanden haben, daran habe ich leider gewisse Zweifel. 😞

 

Ist sein "Worst Case"-Szenario die Insolvenz der Bank? Nun das sollte mehr oder weniger ja in geordneten Bahnen verlaufen. Die IT-Systeme sind ja im Insolvenz-Fall nicht sofort zu Staub zerfallen. In der Regel wird es zumindest durch einen Verwalter so lange weiter gehen, bis die Bank abgewickelt wurde.

Dein Passus zielt wohl auf Betrügereien ab, also das die Bank die Papiere nicht im Sondervermögen gehalten, sondern verliehen und verkauft hat. Trotzdem gibt es ja noch die Kundenkonten und somit ein Soll-Situation, selbst wenn die selbst Papiere nicht mehr da sind.

Sollte hier besonders viel kriminelle Energie vorherrschen könnte natürlich noch jemand versuchen alle Kundendaten zu löschen. Wer davon Angst hat sollte dann wohl alle Dokumente aus dem Online-Archiv regelmäßig lokal sichern.

 

Meine Gedanken dazu ...

 

Gruß

Myrddin

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
Autorität
Beiträge: 1702
Registriert: 12.12.2016

Aktien sind Sondervemögen und die Bank, wie die Consorsbank, hat keinen Besitzanspruch auf die von den Kunden gehaltenen Aktien. Im Falle einer Insolvenz von Consorsbank wäre sie also zur Herausgabe der Aktien verpflichtet.

 @Quantumbit

Du hast es ja schon richtig auf den Punkt gebracht. Aktien sind Sondervermögen, die von der Bank verwahrt werden, aber dem Aktionär gehören.

Bisher habe ich noch nie gehört, dass es bei einer Insolvenz einer Bank Schwierigkeiten gibt.

Falls du trotzdem Angst hast, solltest du deine Kaufbelege archivieren.

Auch Kunden mit Sparanlagen sind bei der Insolvenz der Bank mit 100.000€ pro Person geschützt.

Es gibt aber Investments , die nicht zum Sondervermögen gehören. Das sind von der Bank gestrickte Anlagen, die im worst case in die Konkursmasse fallen.

Einige "Investments" haben unverfängliche oder nette Namen. Bei Zertifikaten denken viele an Sicherheit.

Mein Fazit: 

Aufpassen bei struktuierten Produkten . Wie sicher ist der Emittent?

Aktien gehören dem Aktionär. Darauf hat der Insolvenzverwalter keinen Zugriff.

Kaufbelege archivieren.

 

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
Routinierter Autor
Beiträge: 88
Registriert: 13.02.2014

Bei der Consorsbank gibt es einen ähnlichen Passus:

 

Sicherung von Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften
Ist die Bank pflichtwidrig außer Stande, Wertpapiere des Kunden zurückzugeben, so besteht neben der Haftung der Bank im Entschädigungsfall ein
Entschädigungsanspruch gegen den Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution

 

 

Der Fonds garantiert bis zu einer Maximalsumme von 70.000 € .

 

BEMERKUNG: Dies ist mein Kenntnisstand und ist somit nicht rechtlich verbindlich. Wenn du es rechtlich verbindlich wissen willst, wende dich bitte schriftlich an die Consorsbank.

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