abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Minderheits-Aktionär.

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Gelegentlicher Autor
Beiträge: 11
Registriert: 02.11.2014

Ein freundliches Hallo mit bestem Dank im voraus an die Community!

Meine Fragen:

Als Privatanleger(in) halte ich und mein Ehemann jeder auf einem Einzeldepot,

mit gegenseitiger Depotvollmacht, Anteile einer deutschen SE. Diese Aktienanzahl beträgt

insgesamt ganz knapp 3 % des Grundkapitals (Nennwertlose Namensaktien).

Welche Meldepflichten sind zu beachten wenn (mein Mann oder ich) weitere Anteile über die Börse erwirbt und der Anteil dann über 3% steigen wird?

Gibt es Besonderheiten, die bei der gemeinsamen EKSt-Erklärung zu berücksichtigen sind,

auch wenn die AG wegen Verlusten derzeit keine Ausschüttung vornimmt?

 

 

 

 

0 Likes
1 Antwort 1

Autorität
Beiträge: 4501
Registriert: 06.02.2015

Hallo @Gertrud,

 

eine kurze Ausführung über die verschiedenen Meldeschwellund und was damit alles zusammenhängt, gibt es bei Wikipedia. Ein Formular für die Stimmrechtsmitteilung gibt es bei der BaFin (Standardformular für Stimmrechtsmitteilungen nach §§ 21 ff. WpHG und Muster einer Mitteilung und Ver...).

Zum steuerlichen Aspekt kann ich leider nicht sagen, da ich damit keine Erfahrungen habe. Da hilt am besten eine Nachfrage beim Finanzamt oder beim Steuerberater.

 

Viele Grüße

immermalanders

 

0 Likes
Antworten