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Investmentsteuerreform ab dem 01.01.2018

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Hallo,

zur Investmentsteuerreform habe ich noch einige Fragen:

Wird die Vorabpauschale zum Jahresbeginn 2019 ( muss zu welchem Datum  erledigt sein?) vom Verrechnungskonto abgebucht? Somit muss ich für ausreichende Kontodeckung sorgen.

Wie sieht die Verkaufsabrechnung aus bei der Gewinne aus Altbeständen und Gewinneseit dem 1.1.2018 aufgelaufen sind?

Ergeben sich bei Discount-Zertifikaten auch Änderungen?

 

Gruß

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Hallo @saroni,

nach gegenwärtigem Stand der Dinge wird die ab 2019 anfallende Vorabpauschale dem Verrechungskonto belastet. Wir prüfen gegenwärtig, ob auch andere Konten wie z.B ein Tagesgeldkonto genutzt werden kann. In beiden Fällen gilt, dass Sie bitte jeweils zum neuen Jahr
für Deckung sorgen.

Mit dem Inkrafttreten der Novelle des Investmentsteuergesetztes wird bestehender Altbestand fiktiv
als neu gekauft in Ihr Depot eingebucht, also mit neuen Einstandsdaten.

Die Berechnung der Steuer erfolgt wie bisher durch die Berechnung der Differenz zwischen Einstandskurs und Verkaufserlös und unter Berücksichtigung der neuen Regelungen zu Teilfreistellung und Vorabpauschale.

Wir haben unseren Kunden bereits Basisinformationen zu den Neuregelungen in das OnlineArchiv eingestellt. Ein ergänzendes Webinar ist für den 13.12.2017 angesetzt. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

https://wissen.consorsbank.de/t5/Investmentsteuer/tkb-p/Investmentsteuer

Beste Grüße

CB_Kai

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Hallo ,

ich habe einen Black Rock World Mining Fonds jahrelang als Sparplan bis zum 31.12.2008 angespart.

Leider sitze ich jetzt auf Verlusten.

In den Informationen zur Investmentsteuerreform ab 01.01.2018 sind Sie nur auf Kursgewinne eingegangen aber nicht auf Kursverluste !

Meine Frage : Werden mir bei dem fiktiven Verkauf am 01.01.2018 meine Verluste in den  Verrechnungstopf gutgeschrieben oder lösen sie sich ungenutzt auf ?

Macht es Sinn wenn ich den Fonds vor dem 01.01.2018 verkaufe ?

 

Gruß

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Registriert: 17.08.2017

Hallo @kajak,

vielen Dank für Ihre interessante Rückfrage zur Investmentsteuerreform.

Wir haben hier bei den zuständigen Kollegen nachgefragt und folgende Informationen für Sie:

Verluste, welche zum 31.12.2017 bestehen, sind nicht steuerrelevant. Das heißt, dass diese Verluste nicht in den Verlustverrechnungstopf eingestellt werden.

Es gilt bis dahin noch das aktuelle Recht. Bei Altbeständen - unabhängig ob Gewinn oder Verlust - werden Kurserfolge nicht über die Verlustverrechnungstöpfe abgerechnet.

Bezüglich Ihrer Anfrage ob es Sinn macht, den Fonds in diesem Jahr zu verkaufen, können wir Ihnen keine Auskünfte erteilen, da dies einer Handlungsempfehlung gleich kommen würde. Fragen Sie hierzu bitte einen Steuerberater. Vielen Dank.

Was wir Ihnen aber mitteilen können ist, dass der zum 01.01.2018 gültige Kurs als neuer Einstandskurs hinterlegt wird.

Mit diesem Kurs beginnt die neue Wertentwicklung.

Bei tatsächlichem Verkauf ist der Kurserfolg, bezogen auf den neuen Einstandskurs zum 01.01.2018 steuerwirksam und wird über die Verlustverrechnungstöpfe abgebildet.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen zufriedenstellend weiterhelfen und wünsche allen einen erfolgreichen Tag.

Liebe Grüße,

CB_Carolin
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@CB_Kai:

Soweit ich die Steuerreform richtig verstanden habe, ist Deine eine Aussage nicht ganz passend:

 

nach gegenwärtigem Stand der Dinge wird die ab 2019 anfallende Vorabpauschale dem Verrechungskonto belastet. Wir prüfen gegenwärtig, ob auch andere Konten wie z.B ein Tagesgeldkonto genutzt werden kann. In beiden Fällen gilt, dass Sie bitte jeweils zum neuen Jahr für Deckung sorgen.

 

Im neuen Jahr dürfte man finanziell noch nichts merken, da der Kurs erst am Jahresende verglichen wird, und erstmalig eine Belastung Anfang 2019 erfolgt. Oder irre ich?

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Hallo @X-T-C,

ich kann hier keinen Unterschied zwischen beiden Statements erkennen. Die ursprüngliche Frage war die nach dem Konto, auf dem die Vorabpauschale zu Jahresbeginn 2019 verbucht wird. Die Buchung erfolgt erstmals in 2019, dann fällt sie an.

Sie bezieht sich aber auf die Entwicklung in 2018. Da haben wir keinen Dissens, vielleicht aber ein sprachliches Missverständnis, welches jetzt hoffentlich geklärt ist.

Beste Grüße

CB_Kai

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Hallo @CB_Kai,

 

wird es zum Ende des Jahres eine Mitteilung der CB über die ungefähr zu erwartende Höhe der Anfang 2019 fälligen Vorabpauschale geben?

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Beiträge: 448
Registriert: 15.10.2015

Hallo @Zocki,


vielen Dank für Ihre interessante Rückfrage zur Vorabpauschale.
Diese habe ich gerne an die verantwortlichen Kollegen weitergeleitet. Eine Rückmeldung mit den gewünschten Informationen erhalten Sie an dieser Stelle. Ich bitte um ein wenig Geduld.

Ich wünsche Ihnen einen guten Start in die Woche.

CB_Petra

Community Moderatorin

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