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Gebühren - Schweiz – Quellensteuer - Rückforderung

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Ich bin deutsche Staatsbürgerin, lebe in Deutschland und besitze Schweizer Aktien, für die Quellensteuer einbehalten wurde.
Ich möchte diese Quellensteuer zurückfordern. Welchen Kosten sind damit verbunden?
Von meiner Cortal habe ich entsprechende Tax-Voucher erhalten, gebührenfrei!
Es geht also um die Gebühren, die die Schweizer Steuerbehörde erhebt und die Gebühren, die entstehen für den Geldtransfer von der Behörde auf mein Konto (Bankgebühren).

Ist es sinnvoll, einen Antrag für mehrere Unternehmen und mehrere Dividendenzahlungen auf einmal zu stellen oder werden für jedes Unternehmen und jede Dividendenzahlung extra Abrechungen vorgenommen und entsprechend Gebühren berechnet?

Beispiel:
Unternehmen A, Unternehmen B, Unternehmen C
Dividendenzahlung 2014, Dividendenzahlung 2013, Dividendenzahlung 2012

Für Ihre Antwort vielen Dank im Voraus!

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Die Kosten durch ein Sparbuch bei einer kantonalen Bank in der Schweiz sind NULL!
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Vielen Dank. Dann freu ich mich auf die kleine extra Dividende aus der Schweiz für 2014, 15 und 16.

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@TradervomSee

Man kann definitiv die Steuer in dem Jahr zurückfordern, in dem sie gezahlt worden ist. Ich habe zuletzt am 23.05.2015 den Antrag für die Jahre 2013, 2014 und 2015 gestellt. Am 07.09.2015 kam dann die Erstattung.

 

Die Anleitung bezieht sich darauf, bis wann der Antrag gestellt werden muss und nicht darauf, ab wann er gestellt werden kann.

 

Das Ausfüllen geht einfach am Computer, wenn man das Programm Snapform-Viewer benutzt.

 

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Vielen Dank für deine Information! Das heißt die meinen auf Deutsch: der Antrag ist *spätestens* drei Jahre nach dem Ende des Jahres des Zugangs der Erträgnisse zu stellen.
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Die Gebühren für den Transfer der Erstattung sind wirklich ärgerlich. Neben fremden Gebühren von €17,50 verlangt die Consorsbank €19,95 Spesen. Zudem scheint der Wechselkurs nicht vorteilhaft zu sein.

 

Ich werde mich nach Alternativen umschauen

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Als Ergänzung - ich finde es sehr löblich, dass Consorsbank die Tax-voucher automatisch bereitstellt. Das ist ein wirklich feiner Service!

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Jede Bank hat ihre dunkle Seite. So nimmt die XXX (Bank mit O als erstem Buchstaben) für das Erstellen eines Tax-Vouchers 20 €, was natürlich eine Unverschämtheit ist, da die Kosten dafür bei automatsicher Erstellung wie bei C..., nahe Null sind.

Wenn Du in der Nähe der Schweiz wohnst, kannst Du ein Sparkonto bei einer Kantonal-Bank (jeder Kanton hat eine eigene) eröffnen. Das kostet keine Entgelte und der Transfer dorthinein ist gratis.

Gruß Trader

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Das Sparkonto wird dann für die Rückbuchung der Quellensteuer genutzt oder ist auch die Eröffnung eines Depots bei dieser SchweizerBank notwendig und der transfer der Aktien?
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Die Nutzung des Sparkontos setzt natürlich kein Verlagerung der Aktien voraus. Die schweizer Finanzverwaltung überweist die zu Unrecht erhobenen Steuern an Dich. Das wars. Das hat ja nichts mit dem Lagerort der Aktien zu tun!
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