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Gebühren - Schweiz – Quellensteuer - Rückforderung

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Enthusiast
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Registriert: 30.11.2014

Ich bin deutsche Staatsbürgerin, lebe in Deutschland und besitze Schweizer Aktien, für die Quellensteuer einbehalten wurde.
Ich möchte diese Quellensteuer zurückfordern. Welchen Kosten sind damit verbunden?
Von meiner Cortal habe ich entsprechende Tax-Voucher erhalten, gebührenfrei!
Es geht also um die Gebühren, die die Schweizer Steuerbehörde erhebt und die Gebühren, die entstehen für den Geldtransfer von der Behörde auf mein Konto (Bankgebühren).

Ist es sinnvoll, einen Antrag für mehrere Unternehmen und mehrere Dividendenzahlungen auf einmal zu stellen oder werden für jedes Unternehmen und jede Dividendenzahlung extra Abrechungen vorgenommen und entsprechend Gebühren berechnet?

Beispiel:
Unternehmen A, Unternehmen B, Unternehmen C
Dividendenzahlung 2014, Dividendenzahlung 2013, Dividendenzahlung 2012

Für Ihre Antwort vielen Dank im Voraus!

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
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Die Nutzung des Sparbuches als Zielkonto für eine Überweisung hat doch nichts mit den Aktien zu tun! Die schweizer Finanzverwaltung überweist Dir die zu Unrecht erhobene Steuer auf das von Dir benannte Zielkonto. Das wars.

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Lohnt es sich für mich als Kleinstanleger (2k in Nestle und Roche) also wirklich nicht, die Quellensteuer zu beantragen?

 

Dadurch das dann 19,XX € Gebühren (für den CHF-Eingang)  anfallen, ist das wohl nicht wirklich lohnenswert, oder?

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Hallo. Hierbei bietet sich an, den Antrag auf erstattung auf mehrere Jahre zurück zu stellen. Auf der schweizer Website/ Formular steht wieviele Jahre zurück man den Antrag stellen kann (ich meine 3). Dadurch relativieren sich die Kosten. Einfach dies auf Termin alle x Jahre setzen und dann wirds weniger kosten.
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Richtig, dies ist für die letzten 3 Jahre möglich. Solltest du dich entscheiden dies dennoch nicht tun zu wollen kannst du gerne den Betrag auf mein Schweizer Konto überweisen lassen. Alternative frage im Familienumfeld nach ob bei einem Verwandten der eingang in CHF kostenlos abgewickelt wird.


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Schweizer Quellenssteuer in 2015 für drei Vorjahre nach ziemlich genau sechs Monaten erhalten. Gutschrift erfolgte nach aktuellem Kurs ohne dass Bankgebühren anfielen.

Wer war es? DAB!

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Hallo,

ich habe im September 2017 die Rückforderung in die Schweiz geschickt. Bisher noch keine Antwort. Bekommt man da überhaupt einen Beleg oder ist mein Brief verschwunden. Hat jemand ähnliche Erfahrung.

 

M. f. G.

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@280slrupi

 

Eine Eingangsbestätigung bekommt man nicht. Es kommt aber ein Bescheid über die Erstattung. Bei mir war das Geld bisher beide Male vor dem Eingang des Briefes auf dem Konto.

 

Beim ersten Mal hat's ca. 6 Monate gedauert, beim zweiten Mal knapp 4 Monate. 10 Monate kommen mir sehr lang vor. Da würde ich mal nachfragen, ob der Antrag eingegangen ist.

 

 

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Guten Tag,

 

ich habe meinen Antrag auf Rückerstattung der rückforderbaren Abschlagsteuer am 4. Februar abgeschickt und da drei Monate um sind, beim schweizer Finanzministerum (Eidgenössisches Finanzdepartement) nachgefragt ob sie verzögerung haben oder mein Brief womöglich nicht ankam, hatte ich innert zwei Stunden eine Antwort des Inhaltes, daß das Datenverarbeitungssystem umgestellt wurde und daher eine, gegenüber dem sonstigen Ablauf, verzögerte Bearbeitung statt findet - man sei aber nun dabei, den Rückstand zügig aufzuarbeiten.

Bei mir hats beim vorherigen Mal übrigens 3 Monate gedauert!

 

Gruß vom Bodensee,

Trader

 

PS: Für Neulinge: das Formular gibt es hier: https://www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/verrechnungssteuer/formulare/ausland/85.qdf.download...

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Seit Jahren klappt es, so wie Sie es beschrieben haben incl. € 19,95 Gebühr bei der Consorsbank. Im Oktober 2018 wurden mir weitere Gebühren (CHF 22,85 mit Umrechnungskurs von 1,1451 = € 19,95) einbehalten. Weder die eidgenössische Steuerverwaltung noch die schweizerische Nationalbank haben auf Nachfrage diese Kosten berechnet und Consorsbank konnte nicht klären, welche zwischengeschaltene Bank sich hier bereichert hat. 2 x exakt € 19,95 - ich kann es kaum glauben!  Man empfahl mir einen Nachforschungsantrag bei der auftraggebenden Bank. Und der wird kostenmäßig mit Sicherheit höher sein als der Schaden.

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Hallo,

ich habe hier schon mal berichtet.

Im September 2017 die Rückerstattung eingereicht.

Ich glaube im August 2018 mal mit Brief nachgefragt was los ist. Keine Antwort.

Nun am 20.Nov. 2018 kam der Brief und das Geld war auch schon auf dem Konto.

14 Monate Bearbeitung, das kann doch nicht sein.

Bearbeitet wurde es von DVS Rückerstattung Team 4 (Zone 1-12)

Wie kann es sein dass es sonst nur so 4 Monate dauert.

M.f.G.

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