Hallo, ich hab eine Frage hinsichtlich eines Insolvenzverfahrens zu Anleihen:
Wenn man die Forderungen der Anleihen beim Insolvenzverwalter einreichen möchte, sollen folgende Unterlagen angefügt werden (Zitat von einer anderen Website):
"Grund der Forderung ist hier eine Schuldverschreibung des Insolvenzschuldners. Hierbei ist ein Depotauszug, sowie die Kauforder in Kopie beizufügen. Soweit die Schuldverschreibungen nicht körperlich im Depot liegen, sondern einer Girosammelverwahrung unterliegen, wäre, soweit der Insolvenzverwalter dies fordert, ein Nachweis Ihrer Depotbank einzuholen, wo die Wertpapiere verwahrt werden. Ansonsten wären Kopien der Schuldverschreibungsurkunden der Forderungsanmeldung beizufügen."
meine Fragen:
-besteht die Möglichkeit den Depotauszug irgendwie anders auszudrucken? Ich will da nicht alle Informationen (alle Wertpapiere, Kontostand, ect... mitgeben) bzw. gibts dazu eine Formularanforderung o.Ä.
- wo und zu welchen Gebühren bekommt man den Nachweis Ihrer Depotbank, wo die Wertpapiere verwahrt werden
- wo und zu welchen Gebühren bekommt man die Kopien der Schuldverschreibungsurkunden
(hier gibts paar interessante Infos zur Wertpapieraufbewahrung : https://de.wikipedia.org/wiki/Wertpapierdepot)
Wie wird dabei eigentlich abgesichert, dass nach der Anmeldung zur Insolvenztabelle ich nicht meine Anleihen wieder verkaufe bzw. schon angemeldete Anleihen kaufe? Gibts dazu irgendeine ID-Nr. auf die Nominale o.Ä.? Hat das schon mal jemand gemacht? Wie sind die Erfahrungen?
Danke. VG Maurice