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Alt-Anteile

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
Aufsteiger
Beiträge: 1
Registriert: 22.08.2019

Kapitalertragssteuer

In der Jahressteuerbescheinigung wird für Alt-Anteile im
Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 InvStG 2018 ein positiver Betrag ausgewiesen, der in den beschinigten Erträgen enthalten sein soll und in der Anlage KAP von den Erträgen abgezogen werden soll. Dieser Betrag ist aber höher als die bescheinigten Kapitalerträge (bei Consors).

Soll der Betrag wirklich von der Summe der Kapitalerträge abgezogenwerden?

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
Autorität
Beiträge: 2092
Registriert: 12.01.2019

Hallo @DAB2000 ,

....es wird sich wahrscheinlich um die Summe der akkum. thes. Erträge ausländischer thes. Fonds bei Veräußerung von Altanteilen handeln.

Wenn du die jeweiligen AGE in den zurückliegenden Steuerjahren immer schön angegeben/versteuert hast, dann kannst du die natürlich bei Veräußerung der Altanteile abziehen bzw. gegen rechnen (entsprechende Dokumentation Orderabrechnungen, Depotbankmitteilungen, elektron. Bundesanzeiger...)

Warum die KAP- Erträge Zeile 7 geringer sind als die Summe der AGE ausl. thes. Fonds während deiner Besitzzeit bei Veräußerung erschließt sich mir momentan auch nicht, denn diese Summe soll ja in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten sein......

Vielleicht hat ja jemand hier im Forum eine gute Idee???

Ich würde in der Anlage KAP den Betrag unter "korrigierte Beträge" komplett von den Beträgen lt. Steuerbescheinigung abziehen, so dass im Ergebnis eine schöne 0 heraus käme, denn Minus würde ja steuermäßig nicht gehen.......

 

Grüße

onra

 

 

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