Auf der Jahressteuerbescheinigung finde ich am Ende der Bescheinigung folgende Position:
„Bei Veräußerung/Rückgabe von Anteilen
Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentvermögen in Fällen des §7 Abs. 1 Nr. 3 InvStG (Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen)“
Verstehe ich das richtig, dass ich den hier bescheinigten Betrag an dem Betrag, der für die Zeile 7 bescheinigt wurde, abziehen muss?