Zu den passiven Rechnungsabgrenzungsposten gehören Erträge, die im abzuschließenden Geschäftsjahr bereits als Einnahme gebucht worden sind, aber mit einem Teil oder auch ganz als Ertrag dem neuen Geschäftsjahr zuzuordnen sind, wie z.B. im voraus erhaltene Miete oder Pacht . Ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten stellt eine Leistungsverbindlichkeit dar.