Kurszusatz für amtlich mitgeteilte Kurse im Kursblatt. Es lagen weder Kauf- noch Verkaufsaufträge zu einem vertretbaren Kurs vor; der Kurs wurde gestrichen. Es ist auch möglich, dass der Kurs auf Anordnung der Aufsichtsbehörde des Börsenvorstandes oder der Zulassungsstelle gestrichen wurde. In einem solchen Fall muss dann allerdings ein wichtiger Grund vorliegen (unzureichende Publizität des Emittenten, Zurücknahme der Zulassung, ...).