Kurszusatz für amtlich mitgeteilte Kurse im Kursblatt. Hierbei handelt es sich um einen Kurszusatz am Tage des Bezugsrechtsabschlages. Der Kurs der alten Aktie wird ab sofort mit Kursabschlag (ohne Bezugsrecht) gehandelt. Meist ist es der erste Börsentag der Bezugsfrist.