Die Zulassung von Wertpapieren zum amtlichen Handel erfolgt durch Zulassungsantrag bei der (Börsen-)Zulassungsstelle. Der Antrag enthält alle wertpapierbezogenen Angaben (Betrag, Art, Höhe, Termine) und wird publik gemacht durch:
Aushang im Börsensaal
Veröffentlichung im jeweiligen Börsenpflichtblatt
Veröffentlichung im Bundesanzeiger
Vor jeder Emission eines Wertpapieres ist ein Börsenprospekt zu veröffentlichen, mit allen Angaben zur Beurteilung des Wertpapiers.
Die Zulassung zum Börsenbesuch und zur Teilnahme am Börsenhandel wird in der Börsenordnung der jeweiligen Wertpapierbörse festgelegt.