Versteigerungsverfahren, insbesondere bei der Ausschreibung von Wertpapierpensionsgeschäften. Hierbei muss das bietende Kreditinstitut sowohl den Zinssatz, zu dem es berücksichtigt werden möchte, als auch das Volumen nennen, das es gerne übernehmen möchte. Während das Kreditinstitut bei dem amerikanischen Verfahren nach dem von ihm gebotenen Zinssatz zugeteilt wird, wird bei dem holländischen Verfahren ein Einheitszinssatz ermittelt, der dem günstigsten zugeteilten Zinssatz entspricht. Dieser ist dann für alle beteiligten Institute gültig.