Als Zinscap bezeichnet man eine vertragliche Vereinbarung für eine Zinsobergrenze in Bezug auf einen definierten Referenzzinssatz.
Ein Cap wird in der Regel eingesetzt um Zinsrisiken, die sich aus einer variabel verzinsten Verbindlichkeit ergeben, zu begrenzen. Steigen die Zinsen, erhält der Schuldner eine Ausgleichszahlung für den Betrag der über dem Referenzzinssatz liegt. Fallen die Zinsen hingegen, so zahlt der Schuldner weniger Zinsen auf seine Verbindlichkeit und muss den Cap nicht in Anspruch nehmen. Für die Absicherung durch einen Cap ist eine monatliche Prämie zu entrichten.
Ein Floor ist das Gegenstück zum Cap. Es wird eine Zinsuntergrenze vereinbart, z. B. zur Absicherung einer zinstragenden Geldanlage.
Die Ausgleichszahlungen, die der Anleger durch den Cap erhält, sind durch die grünen Balken gekennzeichnet. Sofern der Referenzzinssatz über dem Cap liegt, erfolgt eine Ausgleichszahlung. Liegt der Referenzzinssatz unter dem Cap, so ist bei einem variablen Zinssatz der niedrigere Zins von Vorteil für den Kreditnehmer. Eine Ausgleichszahlung durch den Cap erfolgt dann nicht mehr.
Chancen:
Ein Cap schützt vor starken Zinserhöhungen bei variabel verzinsten Krediten.
Mit einem Cap kann auf steigende Zinsen spekuliert werden, wenn kein variabel verzinster Kredit vorliegt.
Mit einem Floor kann eine Mindestverzinsung gesichert werden.
Risiken:
Kosten für die Prämie
Beispiel:
Es wird innerhalb des nächsten Jahres von stark steigenden Zinsen beim 6 Monats Euribor ausgegangen. Der Kauf eines Cap sollte eine Ausgleichszahlung ermöglichen, sobald der 6 Monats Euribor 3,50 % überschreitet. Die Vertragsvereinbarung des Cap bezieht sich auf einen Anlagebetrag von 50.000 EUR. Die Prämie hierfür liegt bei 50,00 EUR monatlich. Mit dem Geschäft wird kein Kredit abgesichert. Welche Ausgleichszahlung erhält der Käufer des Caps, wenn der 6 Monats Euribor während des Jahres auf 5,75 % gestiegen ist?
Formel:
Rechnung:
Auf das Jahr gesehen konnte der Käufer des Cap 1.125 EUR einnehmen. Dem stehen 600 EUR bezahlte Prämie gegenüber. Es verbleibt also ein Überschuss von 525 EUR.
Literatur:
Zantow, Roger. Finanzwirtschaft der Unternehmung. München: 2007, S. 380-381.
Bruns, Christoph / Steiner, Manfred. Wertpapiermanagement. Stuttgart: 2007, S. 440-441.