Die Wertpapierrechnung wird bei der Lagerung von Wertpapieren im Ausland eingesetzt und ist ein schuldrechtlicher Herausgabeanspruch an eine Bank zur Lieferung von Wertpapieren in gleicher Art.
Bei der Wertpapierrechnung werden Wertpapiere des Depotinhabers, die im Ausland gekauft wurden, bei einer ausländischen Bank verwahrt. Auf diese Wertpapiere gibt die Inlandsbank des Begünstigten bzw. des Depotinhabers diesem unter Angabe des ausländischen Staates, in dem die Wertpapiere gelagert sind, eine Gutschrift in Form einer Wertpapierrechnung.
Literatur:
Gerke, Wolfgang. Gerke Börsen Lexikon. Wiesbaden: 2002, S. 864.