Unter Wandlung versteht man den Umtausch von Wandelanleihen und Genussscheinen mit Wandlungsrecht in den Basiswert (z.B. Aktien). Das Recht zur Wandlung ist in der Anleihe verbrieft und nicht entziehbar. Die Durchführung der Wandlung kann nur zu den entsprechenden Wandlungsbedingungen erfolgen.