Als Wahldividende bezeichnet man das Recht eines Aktionärs, zwischen verschiedenen Dividendenformen, z. B. Bardividende oder Bonus-Aktien, zu wählen.
Das deutsche Steuerrecht sieht grundsätzlich eine Barausschüttung von Dividenden vor. Eine Aktiengesellschaft kann diese Regelung durch sogenannte Bonus-Aktien jedoch umgehen. Der Aktionär kann dann wählen, ob er die Dividende in bar oder in Form von Bonus-Aktien beziehen möchte. Dieses Recht bezeichnet man als Wahldividende.
Literatur:
Lüscher-Marty, M: Theorie und Praxis der Geldanlage 1: Grundlagen und Basisprodukte, Zürich 2010, S. 5.12.